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Auszug - 4. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0810/23 4. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Einführungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme.

 

Die Abstimmung erfolgt mit der Ergänzung des Ordnungsausschusses vom 12.04.2023:

§ 4 Tierhaltung Abs. 7 „und Freigänger sind“…

 

Neue Fassung:

§ 4 – Tierhaltung

(7) Katzenhalter sind verpflichtet, ihre Katze spätestens, wenn diese den 5. Lebensmonat erreicht haben und Freigänger sind, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Die Durchführung ist von einem Tierarzt schriftlich bestätigen zu lassen und für die Lebenszeit der Katze aufzubewahren. Zudem sind die Katzen mittels Mikrochip zu kennzeichnen und im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder im kostenfreien Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) zu registrieren.

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

die 4. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28. Januar 2010.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

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