Auszug - Antrag auf finanzielle Zuwendung der Stadt Zeitz für die Betreibung der Klinkerhallen durch den IG Klinkerhallen e. V.
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 20.04.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0783/23 Antrag auf finanzielle Zuwendung der Stadt Zeitz für die Betreibung der Klinkerhallen durch den IG Klinkerhallen e. V. | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Information zur Vorlage erfolgt durch Herrn Thieme.
Herr Köstler weist auf die gestiegenen Energie- bzw. Betriebskosten aller Vereine hin. Auch bei diesen sollte über Anpassungen nachgedacht werden. Herr Thieme verweist auf die Vereinsförderrichtlinie, die in absehbarer zeit überarbeitet werden soll, weil sich in diesem Zusammenhang Fragen der Gleichbehandlung ergeben.
Beschluss:
1) Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des IG Klinkerhallen e. V. auf finanziellen Zuwendung der Stadt Zeitz für die Betreibung der Klinkerhallen jährlich in Höhe von 10.000,00 € stattzugeben.
2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Betriebskostenzuschuss ab dem Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 10.000,00 € in den Haushaltsplan einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |