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Auszug - 4. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz  

Sitzung des Ordnungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Ordnungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 12.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:13
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0810/23 4. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   


Zur Vorlage sind Vertreter des Tierschutzvereins Zeitz e.V. – Frau Bauer und Herr Dittmann anwesend.

 

Frau Poser macht Ausführungen zur Vorlage.

 

Frau Wendland stellt den Antrag, in der 4. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung - Neue Fassung, § 4 Tierhaltung Abs. 7 „und Freigänger sind“ aufzunehmen.

 

„…wenn diese den 5. Lebensmonat erreicht haben und Freigänger sind, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen…“

 

Herr Dittmann vom Tierschutzverein Zeitz e.V. macht noch einmal deutlich, dass es hier um Rechtssicherheit für den Tierschutzverein geht. Kontrollen können auf gar keinen Fall erfolgen. Aber der Tierschutzverein hat eine Handhabe, um entstandene Kosten vom Eigentümer der Katzen einzufordern!

 

Abstimmung zum Antrag von Frau Wendland zur Aufnahme von „und Freigänger sind“ in den Abs. 7 des § 4 Tierhaltung der 4. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung.

 

Abstimmung zum Antrag:

 

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen einstimmig bestätigt.

 

Der § 4 Tierhaltung

(7) Katzenhalter sind verpflichtet, ihre Katze spätestens, wenn diese den 5. Lebensmonat erreicht haben und Freigänger sind, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Die Durchführung ist von einem Tierarzt schriftlich bestätigen zu lassen und für die Lebenszeit der Katze aufzubewahren. Zudem sind die Katzen mittels Mikrochip zu kennzeichnen und im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder im kostenfreien Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) zu registrieren.

 


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,

 

die 4. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz vom 28. Januar 2010.

 

Mit der Ergänzung unter § 4 Tierhaltung Abs. 7 … und Freigänger sind…

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: