Auszug - Richtlinie der Stadt Zeitz zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten zur Vermeidung von Verstößen gegen die Steuergesetze
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 18.04.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0812/23 Richtlinie der Stadt Zeitz zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten zur Vermeidung von Verstößen gegen die Steuergesetze | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Im Rahmen der Erörterung wird durch den Vorsitzenden sowie durch Herrn Eckel übereinstimmend festgestellt, dass der Beschluss dem Grunde nach an sich nicht in die Zuständigkeit des Rates fällt. Aufgrund der durch Frau Weber bekräftigten Bitte, dass der Rat dieser wichtigen Vorlage der Verwaltungsspitze dennoch zur Seite steht, wird die Bekräftigung der zustimmenden Kenntnisnahme in Beschlussform sowohl seitens Herrn Eckel als auch des Vorsitzenden als hinreichend begründet angesehen und die Zustimmung empfohlen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz
trägt die Richtlinie der Stadt Zeitz zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten zur Vermeidung von Verstößen gegen die Steuergesetze, die eine innerdienstliche Regelung darstellt und daher grds. nicht seiner Zustimmung bedarf, ausdrücklich mit.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |