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Auszug - Richtlinie der Stadt Zeitz zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten zur Vermeidung von Verstößen gegen die Steuergesetze  

Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/BM/0812/23 Richtlinie der Stadt Zeitz zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten zur Vermeidung von Verstößen gegen die Steuergesetze
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
Bürgermeister
Federführend:Bürgermeisterin   

Im Rahmen der Erörterung wird durch den Vorsitzenden sowie durch Herrn Eckel übereinstimmend festgestellt, dass der Beschluss dem Grunde nach an sich nicht in die Zuständigkeit des Rates fällt. Aufgrund der durch Frau Weber bekräftigten Bitte, dass der Rat dieser wichtigen Vorlage der Verwaltungsspitze dennoch zur Seite steht, wird die Bekräftigung der zustimmenden Kenntnisnahme in Beschlussform sowohl seitens Herrn Eckel als auch des Vorsitzenden als hinreichend begründet angesehen und die Zustimmung empfohlen.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz

 

trägt die Richtlinie der Stadt Zeitz zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten zur Vermeidung von Verstößen gegen die Steuergesetze, die eine innerdienstliche Regelung darstellt und daher grds. nicht seiner Zustimmung bedarf, ausdrücklich mit.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0