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Auszug - Übertragung der Betriebsführung für das Wald- und Sommerbad Kayna für das Jahr 2023  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 16
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 12.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:49
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

 

Übertragung der Betriebsführung für das Wald- und Sommerbad Kayna für das Jahr 2023

VII/STR/40/0825/23 NÖ

 

Anhörung:

Beschlusstext

Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

 

Der Stadtrat beschließt für die Freibadsaison 2023

  1. die Betriebsführung für das Wald- und Sommerbad Kayna zu einem Betriebsführungsentgelt in Höhe von 119.061,88 € (Bruttoentgelt) an die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Wernigerode e. V. zu übertragen.
  2. die Kassengeschäfte gemäß § 117 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für das Wald- und Sommerbad Kayna an die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Wernigerode e. V. zu übertragen.
  3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2023 den Betriebsführungsvertrag nach Beschluss des Stadtrates rechtsverbindlich abzuschließen.

 

Thieme

Oberbürgermeister

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 (1) und § 117 (1) KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

1. Begründung - Übertragung der Betriebsführung

In der Freibadsaison 2021 wurde die Betriebsführung für die Freibäder Theißen und Kayna an die DLRG Wernigerode übertragen. Auch für die Freibadsaison 2022 hat die DLRG Wernigerode den Zuschlag erhalten; aufgrund von Personalengpässen kam aber nur der Vertrag für Theißen zustande. Mit allergrößter Kraftanstrengung konnte letztlich die Saison in Kayna durch städtisches Personal abgesichert werden. Da sich die Stadt Zeitz in der Haushaltskonsolidierung befindet, wurde 2021 ein externes Gutachten für betriebliche, wirtschaftliche und steuerliche Optimierungspotentiale in Auftrag gegeben. Im Juli 2022 hat der Stadtrat daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen beschlossen, wonach unter anderem auch die Ausschreibung der Betriebsführung für die Freibäder Theißen und Kayna mit einer Laufzeit von 3 Jahren und einer Verlängerungsoption erfolgen soll. In Umsetzung des Beschlusses erfolgte im August 2022 die europaweite Ausschreibung in Form eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Am 22.09.2022 lief die Angebotsfrist ab und es musste leider festgestellt werden, dass keine Bewerbungen eingegangen sind. Aus diesem Grund wurde eine 2. Ausschreibungsrunde in Form eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV veranlasst. Dabei wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe bis zum 02.11.2022 aufgefordert. In dessen Ergebnis gab die DLRG Wernigerode ein Angebot für das Freibad Theißen für die Jahre 2023-25 ab. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.11.2022 diesem Angebot zugestimmt, so dass der Vertrag mit der DLRG abgeschlossen werden konnte. Im März 2023 wurde nochmals eine beschränkte Ausschreibung für das Wald- und Sommerbad Kayna veranlasst. Die Angebotsfrist lief bis zum 11.04.2023. In dessen Ergebnis ging als einziges Angebot das Angebot der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Wernigerode e. V. für die Freibadsaison 2023 ein, welches heute zur Beschlussfassung vorliegt.

In der Betriebsführung sind folgende Leistungen enthalten:

        Wasseraufsicht und Betriebsführung inklusive Versicherungen für Arbeitnehmer

        Vor- und Nachbereitung des Bades

        Technische Aufsicht über die Anlagen inklusive der benötigten Bäderchemie

        Reinigung der Umkleiden und WCs sowie des Kassenbereichs und des Schwimmmeisterhauses inklusive der benötigten Reinigungsmittel

        Einlass und Kassierung.

Die Grünpflege der Außenanlagen während der Saison übernimmt der Förderverein für das Waldund Sommerbad Kayna e. V.

Es ist beabsichtigt, das Bad in Kayna ab 1. Juni bis zum 31. August 2023 dienstags bis sonntags in der Zeit von 12:00 - 19:00 zu öffnen

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

2 Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Der Beschluss ist einstimmig gefasst.