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Auszug - Vorstellung der Entwurfsplanung „Errichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes in Zeitz, OT Kayna“  

Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Kayna Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:49
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna
VII/STR/65/0807/23 Vorstellung der Entwurfsplanung „Errichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes in Zeitz, OT Kayna“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beteiligung einer Ortschaft
Verfasser:SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Die Ortsbürgermeisterin gibt das Wort zu Erläuterungen an Herrn Sachgebietsleiter Thomas Suk.

Herr Sachgebietsleiter Suk entschuldigt zunächst das Fehlen des Planers, der krankheitsbedingt abgesagt habe. Er erläutert anhand der Planzeichnungen das Vorhaben ausführlich und geht auch auf die Finanzierung ein. Da Fördermittel zur Verfügung stehen, die bis Ende 2023 abgerechnet werden müssen, sei es erforderlich bereits jetzt mit den Ausschreibungen der Bauleistungen zu beginnen, sodass über den Sommer gebaut werden könne.

 

Herr Ortschaftsrat Rauschenbach fragt, ob die „abgebrochene Fichte“ mitten im Park und die kahlen Birken entlang der Burgstraße im Zuge der Baumaßnahme entfernt werden.

Herr Sachgebietsleiter Suk verneint dies. Allerdings werde er die Bäume nochmals in Augenschein nehmen, um ggf. über die Entfernung der Fichte zu entscheiden. Die Birken lägen außerhalb des Baufeldes und müssten durch Neuanpflanzung ersetzt werden.

 

Vorstellung der Entwurfsplanung „Errichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes in Zeitz, OT Kayna“

 

Status: öffentlich

Verfasser: SG öffentliches Grün / Baumschutz

Federführend: Fachbereich Technisches Zeitz

Vorlage-Art: Beteiligung einer Ortschaft

Beratungsfolge: Ortschaftsrat Kayna

 

Beschlusstext:

Der Ortschaftsrat Kayna stimmt dem Planungsentwurf zur Errichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes im Park (Barbarossastraße) des Planungsbüros A. Trampenau Büro für Landschaftsarchitektur zu.

 


 

Gesetzliche Grundlage:

Kommunalverfassung LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/65/0710/22

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

Die Stadt Zeitz plant den Bau eines Mehrgenerationenspielplatzes in Zeitz, OT Kayna.

Um das Vorhaben realisieren zu können, hat die Stadt Zeitz beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 Fördermittel beantragt und bewilligt bekommen. Die Kosten für den Bau des Spielplatzes wurden auf 120.000,00 € geschätzt. Die max. Fördersumme beträgt 96.812,31 €.

Mit der Planung wurde das Planungsbüro A. Trampenau Büro für Landschaftsarchitektur beauftragt. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2023 umgesetzt werden.

Der Spielplatz entsteht unter dem Motto „Am Königshof Barbarossas“. Er besteht aus barrierefreien Spielzonen für große und kleine sowie jüngere und ältere Einwohnerinnen/Einwohner und Besucherinnen/Besucher von Kayna, welche unterschiedliche Angebote enthalten, die den individuellen Entwicklungsbedürfnissen entsprechen sowie aus Bereichen, die der Ruhe und Erholung dienen.

Die Spiel- und Bewegungsgeräte sind entsprechend diesem Motto ausgewählt und ermöglichen das Kinder (unterschiedlichen Alters) und Erwachsene miteinander spielen und sich bewegen können.

Im Mittelpunkt des Spielplatzes steht die Spielkombination in der Form einer Burg. Sie bietet unterschiedlichste Herausforderungen in einem Gerät kombiniert, wie Balancieren, Rutschen, Klettern oder Hangeln. Die Großen passen auf die Kleinen auf und die Kleinen lernen von den Großen – Manchmal auch genau anders herum.

Mit der Balancieranlage sollen Kraft, Mut und Geschicklichkeit geschult werden. Die Koordination in Verbindung mit der Geschicklichkeit steht hier im Vordergrund und trainiert somit die Motorik.

In der Nestschaukel können unter anderem Eltern/Großeltern mit ihren Kindern/Enkeln gemeinsam „schweben“.

Für die Seniorinnen/Senioren gibt es neben unterschiedlichen Ruheplätzen aber auch die Möglichkeit ihre Sinne und das Gedächtnis zu trainieren.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

2 Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Der Beschluss ist einstimmig gefasst.