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Auszug - Anfragen  

Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 10.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Frau Grigarcik:

Wie plant die GWG in der Stadtmitte den Quadratmeterpreis für Kaltmiete, z. B. mit einem Mietspiegel?

Existiert ein Mietspiegel für die Kalkulation der Kaltmieten im Innenstadtbereich?

 

Herr Thieme:

Es gibt für die Stadt Zeitz keinen Mietspiegel.

 

Frau Grigarcik:

Wie sind die Durchschnittsmieten für Kaltmiete im Innenbereich der Stadt Zeitz?

 

Herr Thieme:

Die Anfrage wird an das Sachgebiet Gebäude- und Flächenmanagement weitergeleitet.

 

Frau Grigarcik:

Warum gibt es keinen Mietspiegel?

 

Herr Thieme:

Für Städte dieser Größe ist das nicht verpflichtend vorgesehen.

 

Die Beantwortung wird nachgereicht.

 

Ergänzung:

In Deutschland ist der Mietspiegel eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) im frei finanzierten Wohnungsbau. Er dient als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten (selten von größeren Gemeinden) in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (das sind Mieter- und Vermieterverbände) aufgestellt. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Unterschieden wird zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel. Es gibt derzeit noch keine Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen, deshalb gibt es nicht für jede Gemeinde eine solche Übersicht. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen zum 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel oder zum 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen (§ 558c Abs. 3 Satz 2 BGB).

(Quelle: Wikipedia)