Auszug - Antrag Schwammstadt Zeitz
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 05.12.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0947/23 Antrag Schwammstadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion Freie Wähler, Fraktion SPD/Bündnis90/Die Grünen | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Dr. Müller erläutert als Einreicher der Vorlage deren Inhalt.
Herr Dr. Altmann erläutert seinen Standpunkt dazu und bittet die Einreicher der Vorlage um Änderung des Beschlusstextes (Streichung …im Sinne einer Schwammstadt (Sponge-City)), da sich aus dem bestehenden Beschluss Konsequenzen für die Stadt Zeitz ergeben würden. Diese stimmen dem Antrag von Herrn Dr. Altmann zu.
Der Beschlusstext soll wie folgt lauten:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt den Oberbürgermeister zu beauftragen, ein Regenwassernutzungskonzept zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, welches kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen enthalten, um die Klimafolgenanpassung im Wasserbereich zu meistern. Er kann sich dabei des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz bedienen.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
den Oberbürgermeister zu beauftragen, ein Regenwassernutzungskonzept im Sinne einer Schwammstadt (Sponge-City) zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, welches kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen enthalten, um die Klimafolgenanpassung im Wasserbereich zu meistern. Er kann sich dabei des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz bedienen.
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlusstext:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 6 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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