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Auszug - Antrag auf finanzielle Zuwendung der Stadt Zeitz für dringend notwendige Sanierungsarbeiten am Gebäude des Kanuvereins Zeitz e. V.  

Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0996/24 Antrag auf finanzielle Zuwendung der Stadt Zeitz für dringend notwendige Sanierungsarbeiten am Gebäude des Kanuvereins Zeitz e. V.
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Eingangs informiert Frau Langenberg zur Beschlussvorlage und bittet die Ausschussmitglieder um ihre Zustimmung. Die Verwaltung befürwortet den Antrag des Kanuvereins Zeitz e. V.

Frau Gröschel erklärt, dass die Mittel in Höhe von 23.000 € vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates in den Haushaltsplan 2024 eingestellt wurden.

 

Frau Grigarcik äußert ihre Bedenken in Bezug auf die Gleichbehandlung aller Sportvereine.

 

Herr Eckel und auch andere Ausschussmitglieder betonen die große Außenwirkung des Vereins sowie die hervorragende Nachwuchsarbeit, die sich in der Bilanz widerspiegelt.

 

Herr Dr. Reiche stellt die Notwendigkeit der Anschaffung von Rasenmähtechnik infrage.

 

Nach weiterer umfassender Diskussion bitten Frau Langenberg und Herr Wendland erneut um die Zustimmung zum Antrag.


Beschluss:

 

1)      Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Kanuvereins Zeitz e. V. auf finanzielle Zuwendung der Stadt Zeitz für die Sanierungsarbeiten am Bootshaus in Höhe von 23.000,00 € stattzugeben.

 

2)      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Zuschuss im Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 23.000,00 € in den Haushaltsplan einzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

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