Auszug - Regenwassernutzungskonzept
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 24.01.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/1000/24 Regenwassernutzungskonzept | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion Freie Wähler und Fraktion SPD/Bündnis90Grüne | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Exler erläuterte die Vorlage.
Herr Buzalski: Es war doch einmal ein Regenwasserrückhaltebecken auf den Elsterwiesen bei Zekiwa geplant, warum wurde dieses nicht gebaut?
Herr Villiers erklärte, dass ursprünglich ein Regenwasserrückhaltebecken errichtet werden sollte, da bei Starkregenereignissen das Wasser nicht in das Klärwerk Göbitz abgeführt werden kann. Das bei solchen Ereignissen verschmutzte Wasser dürfte eigentlich so nicht in die Elster fließen, was aber trotzdem passiert. Deshalb musste die Stadt dafür Strafzinsen zahlen. Deshalb war damals das Regenwasserrückhaltebecken erforderlich.
Aber dann kam 2013 das Hochwasser mit den Überschwemmungen und Bund/Land erstattete die Kosten für die erneuerte Infrastruktur/Instandsetzung nach neuestem Stand.
Das Trennsystem wurde ausreichend dimensioniert auch für Starkregenereignisse. Deshalb ist nach dem neuen Generalentwässerungsplan ein Regenwasserrückhaltebecken nicht mehr notwendig.
Nachfrage Herr Buzalski: Die Stadt bezahlt also keine Strafzinsen mehr für das Einleiten?
Er möchte eine schriftliche Beantwortung.
Die Anfrage wird an Frau Beyer vom EB Abwasser weitergeleitet.
Antwort von Frau Beyer zu Protokoll:
„Die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens ist nur notwendig, wenn die vorhandene Mischwasserkanalisation nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die Grundsätze aus der ATV- bzw. DWA- Arbeitsblätter A 118; A128 und A 166 werden in der Stadt Zeitz eingehalten und die im KOSIM- Verfahren berechnete abgeschlagene mittlere jährliche Schmutzfracht überschreitet nicht den Grenzwert von 250 kg CSB / Hektar befestigter Fläche.
Für das Veranlagungsjahr 2020 wurde für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser über eine öffentliche Kanalisation die Abwasserabgabe in Höhe von 47,24 € durch das Landesverwaltungsamt Referat Abwasser festgesetzt.
Strafzinsen werden vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz nicht entrichtet.“
Exler wies darauf hin, dass die Stadt Zeitz trotzdem eine Regenwasserabgabe zahlt.
Herr Jonas sieht bei dem Regenwassernutzungskonzept ein rechtliches Problem hinsichtlich der Kostenbeteiligung / Gebühren, das sollte vorher geklärt werden.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Regenwassernutzungskonzept zu entwickeln. Dieses soll kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen enthalten, wie innerhalb der Stadt Zeitz Regenwasser gespeichert und/oder zur Bewässerung genutzt werden kann, auch sind Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser zu betrachten. Der Oberbürgermeister sollte mit dem Eigenbetrieb für Abwasser zusammenarbeiten. Das Konzept soll dem Stadtrat vor Umsetzung vorgelegt werden.
Andreas Exler Reiner Eckel
Fraktion Freie Wähler Fraktion SPD/Bündnis90Grüne
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 4 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |