Vorlage - IV/STR/STR/0778/07
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Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 24. Sitzung vom 22. 03. 2007zu TOP 10,
Beschluss-Nr. IV/STR/061/0687/2203/07 – Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Einkaufszentrum mit Nahversorger im Bereich Schützenstraße“ bei gleichzeitiger Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Piano-Union – wird stattgegeben.
Gesetzliche Grundlage: § 62 Absatz 3 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Siehe Widerspruch vom 03. 04. 2007.
(Widerspruch wurde am 04. 04. 2007 ausgereicht und ist der Vorlage beizufügen.)