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Vorlage - IV/STR/STR/0778/07  

Betreff: Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 24. Sitzung vom 22. 03. 2007 zu TOP 10, Beschluss-Nr. IV/STR/061/0687/2203/07 - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 "Einkaufszentrum mit Nahversorger im Bereich Schützenstraße" bei gleichzeitiger Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Piano-Union -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Vorsitzender des Stadtrates
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
10.05.2007 
20. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz      
21.05.2007 
21. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz    

Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 24

Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Stadtrates in der 24. Sitzung vom 22. 03. 2007zu TOP 10,

Beschluss-Nr. IV/STR/061/0687/2203/07 – Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Einkaufszentrum mit Nahversorger im Bereich Schützenstraße“ bei gleichzeitiger Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet der ehemaligen Piano-Union – wird stattgegeben.

Gesetzliche Grundlage: § 62 Absatz 3 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

Gesetzliche Grundlage:            § 62 Absatz 3 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

bereits gefasste Beschlüsse:

aufzuhebende Beschlüsse:

 

Begründung:

Siehe Widerspruch vom 03. 04. 2007.

(Widerspruch wurde am 04. 04. 2007 ausgereicht und ist der Vorlage beizufügen.)