Vorlage - IV/STR/074/0120/05
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Der Betriebsausschuss beschließt den Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: Eigenbetriebsgesetz LSA vom 01.04.1997
Eigenbetriebsverordnung LSA vom 20.08.1997
Betriebssatzung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der SSBZ erstellte den Wirtschaftsplan 2006 nach den Richtlinien der Eigenbetriebsverordnung LSA, gültig seit 20.08.1997.
Der Finanz- und Vermögensplan erfolgte auf den laut Eigenbetriebsverordnung vorgegebenen Formblättern. Basis für den Wirtschaftsplan bilden die Haushaltsansätze der Stadt Zeitz sowie die Umsätze von dritten Auftraggebern.