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Vorlage - IV/STR/074/0120/05  

Betreff: Wirtschaftsplan des Stadtreinigungs- und Servicebetriebes der Stadt Zeitz 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtreinigungs- und Servicebetrieb
Federführend:SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
18.01.2006 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
09.03.2006 
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Betriebsausschuss beschließt den Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Z

Der Betriebsausschuss beschließt den Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Eigenbetriebsgesetz LSA vom 01.04.1997

                                                                      Eigenbetriebsverordnung LSA vom 20.08.1997

                                                                      Betriebssatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Der SSBZ erstellte den Wirtschaftsplan 2006 nach den Richtlinien der Eigenbetriebsverordnung LSA, gültig seit 20.08.1997.

Der Finanz- und Vermögensplan erfolgte auf den laut Eigenbetriebsverordnung vorgegebenen Formblättern. Basis für den Wirtschaftsplan bilden die Haushaltsansätze der Stadt Zeitz sowie die Umsätze von dritten Auftraggebern.