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Vorlage - IV/STR/40/0828/07  

Betreff: Anträge von Vereinen und Interessengemeinschaften der Stadt Zeitz auf finanzielle Stützung im Rahmen der Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Entscheidung
11.06.2007 
Sitzung des Bildungsausschusses geändert beschlossen   

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 11

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 11.06.2007 die Vergabe von Fördermitteln gemäß Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz vom 21.04.2005 wie folgt vorzunehmen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt

     Kulturförderrichtlinie vom 21.04.2005

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz fördert die kulturelle Arbeit von Vereinen, Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Rahmen der Kulturförderrichtlinie.

 

In der Neufassung der Kulturförderrichtlinie vom 21.04.2005 wurden eindeutige Prämissen gesetzt, um die vorhandenen Mittel noch gezielter einsetzen zu können. So können Zuwendungen als Projektförderung aber auch zur institutionellen Förderung der Kulturvereine selbst gewährt werden.

 

Der Verwaltung liegen insgesamt 23 Fördermittelanträge in Höhe von 30.372,00 € vor, davon

 

-           13 Anträge auf Projektförderung                                                 in Höhe von insgesamt

 

 

18.230,00 €

-           7 Anträge auf Betriebskostenzuschuss (Aufwandsentschädigung) in Höhe von insgesamt

 

 

7.795,00 €

-           3 Anträge für Stadtteilfeste                                                      in Höhe von

 

 

4.347,00 €

 

 

Die Prüfung der vorliegenden Anträge erfolgte auf der Grundlage der Prämissen, in deren Ergebnis nachfolgende Vorschläge zur Vergabe unterbreitet werden.

 

Haushaltsstelle 3000.7180

Zuschuss an Vereine nach

Förderrichtlinie der Stadt Zeitz

 

Haushaltsansatz 2007

15.000,00 €

 

noch verfügbar

15.000,00 €

 

Empfehlung

Schulverwaltungs- und Kulturamt

15.000,00 €

 

 

noch verfügbar

         0,00 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:        

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-     kosten:     gene Einnahmen:

    nahme:   € 15.000,00          

               %

 

  Mittel sind veranschlagt

  VWH   15.000,00 €  VMH   Hhst. 01.3000.7180.400                                 

      2007     2007  

 

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt:

Anlagen:

Anlagen: