Vorlage - IV/STR/40/0830/07
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Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 11.06.2007 die Vergabe der finanziellen Fördermittel gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz wie folgt vorzunehmen (Anlage).
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
Haushaltssatzung 2007
Sportförderrichtlinie vom 21.04.2005
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Stadt Zeitz gewährt im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel auf der Grundlage der Richtlinie für Zuwendungen zur Förderung des Sportes vom 21.04.2005 (Punkt 2.2. und 5.1.) und nach Abstimmung mit dem Kreissportbund Burgenland e.V. finanzielle Zuschüsse an gemeinnützige Sportvereine bei frist- und formgerechter Antragstellung.
Finanzierungsempfehlung
Unterabschnitt 55100 | Sportförderung
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Haushaltsstelle 71800 | Zuschüsse an gemeinnützige Sportvereine
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Haushaltsansatz | 15.000,00 €
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Summe der Vergabe per 11.06.07 entspricht ca. 90 % der Gesamtmittel | 13.494,00
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Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: € 13.494,00 € €
%
Mittel sind veranschlagt
€ VMH € Hhst. Hhst.
2007 2007
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt:
Anlage: