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Vorlage - IV/STR/40/0831/07  

Betreff: Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die eigenverantwortliche Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten durch Sportvereine im Rahmen der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Entscheidung
11.06.2007 
Sitzung des Bildungsausschusses geändert beschlossen   

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 11

Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 11.06.2007 die finanzielle Förderung für die Unterhaltung vereinseigener Sportstätten gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz zu vergeben (siehe Anlage).

 

 

 

Langenberg

Amtsleiterin

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:   Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

      Haushaltssatzung 2006

      Sportförderrichtlinie vom 21.04.2005

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:   keine

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Zeitz gewährt im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Sportes vom 21.04.2005 (Punkt 2.4.) finanzielle Zuschüsse an Zeitzer Sportvereine für die Pflege und Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten bei frist- und formgerechter Antragstellung.

 

Der Antrag des Sportvereines SV Blau-Weiß Grana e.V. auf finanziellen Zuschuss für die Unterhaltung der Fußballplätze in Grana wurde geprüft und wird abschlägig beschieden mit folgenden Begründungen:

 

  1. Die vom Sportverein vorgelegte Übersicht zu Privatanschriften der Vereinsmitglieder wurde durch das Einwohnermeldeamt geprüft. Daraus ergibt sich, dass nur 67 % der

Vereinsmitglieder Einwohner der Stadt Zeitz sind.

 

  1. Die Fußballplätze befinden sich im Eigentum der Gemeinde Grana und wurden in Abstimmung mit dem Sportverein schon seit mehr als 30 Jahren durch den Sport-

verein eigenverantwortlich gepflegt und genutzt.

 

  1. Dem Schulverwaltungs- und Kulturamt der Stadt Zeitz liegen 10 Anträge von Zeitzer

Sportvereinen auf finanziellen Zuschuss zur Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten vor. Diese Anträge können nur zu ca. 50 % bezuschusst werden, da die finanziellen Haushaltsmittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.

 

 

Finanzierungsempfehlung

 

Unterabschnitt 55100

Sportförderung

 

Haushaltsstelle 71810

Betriebskostenzuschüsse für

eigenverantwortliche Unterhaltung von

Sportstätten durch Vereine

 

Haushaltsansatz

Haushaltsansatz nach 10 % Kürzung

28.200,00 €

25.400,00 €

 

Summe der Vergabe per 11.06.2007

25.400,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:        

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-     kosten:     gene Einnahmen:

    nahme:    25.400,00 €          

               %

 

  Mittel sind veranschlagt

     25.400,00 € VMH   Hhst.                             Hhst.                                 

      2007     2007  

 

 

Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt:

Anlage

Anlage