Vorlage - IV/STR/40/0832/07
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Der Bildungsausschuss empfiehlt der Verwaltung in seiner Sitzung am 11.06.2007 die Vergabe der finanziellen Fördermittel gemäß der Sportförderrichtlinie der Stadt Zeitz wie folgt vorzunehmen (siehe Anlage).
Langenberg
Amtsleiterin
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
Haushaltssatzung 2007
Sportförderrichtlinie vom 21.04.2005
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Stadt Zeitz gewährt im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel auf der Grundlage der Richtlinie für Zuwendungen zur Förderung des Sportes vom 21.04.2005 (Punkt 2.3.) finanzielle Zuschüsse gemeinnützigen Sportvereinen bei formgerechter Antragstellung.
Aufgrund der noch zur Verfügung stehenden Mittel (gemäß Sportförderrichtlinie Punkt 5.1.)
schlägt die Verwaltung die Vergabe der finanziellen Zuschüsse wie folgt (siehe Anlage) vor.
Finanzierungsempfehlung
Unterabschnitt 55100 | Sportförderung
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Haushaltsstelle 71800 | Zuschuss an gemeinnützige Sportvereine
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Haushaltsansatz | 15.000,00 €
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Empfehlung Bildungsausschuss 11.06.2007 | 13.494,00 €
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noch verfügbar | 1.506,00 €
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Empfehlung des Schulverwaltungs- und Kulturamtes | 1.506,00 € |
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: €
Ausgaben:
1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-
schließenden Maß- kosten: gene Einnahmen:
nahme: € 1.506,00 € €
%
Mittel sind veranschlagt
VWH 15.000,00 € VMH € Hhst. Hhst.
2007 2007
Mittel sind nicht veranschlagt, Finanzierung erfolgt: