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Vorlage - IV/STR/65/0845/07  

Betreff: Beitritt der Stadt Zeitz zum "Zeitzer Floßgrabenmanifest"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hoch- und Tiefbauamt
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.06.2007 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.06.2007 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung

Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Zeitz zum „Zeitzer Floßgrabenmanifest“

Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Zeitz zum „Zeitzer Floßgrabenmanifest“.

Die Verwaltung wird beauftragt in diesem Sinne weitere Initiativen zur Erhaltung und Instandsetzung des Floßgrabens zu entwickeln und die zuständigen Behörden zum pflichtgemäßen Handeln aufzufordern.

Gesetzliche Grundlage:

 

 

Gesetzliche Grundlage: WG LSA, Wasserrahmenrichtlinie

bereits gefasste Beschlüsse: Stadtratsbeschluss Nr.: IV/0091/1612/04

aufzuhebende Beschlüsse: keine

 

 

Begründung:

 

Als Ergebnis der Tagung des Landesheimatbundes Sachsen-Anhalt am 21. April 2007 in Zeitz, an der auch der Heimatbund Thüringen e. V. und der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. sowie verschiedene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Wissenschaftler und zahlreiche Bürger teilgenommen haben, wurde das „Zeitzer Floßgrabenmanifest“ verfasst. Darin sind alle wesentlichen Aspekte enthalten und mit den entsprechenden Argumenten untersetzt, den Floßgraben als bedeutendes Ingenieurbauwerk des Vermessungswesens, des Wasserbaus und der Wasserwirtschaft sowie des Transportwesens zu erhalten.

 

Die zur Zeit von der Landesregierung sowie dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) bevorzugte Variante der sogenannten „grünen Mulde“, d. h. Erhaltung des technischen Denkmales ohne Wasser kann nicht hingenommen werden, da sie de facto einer Vernichtung des Gewässers gleichkommt und zumindest nicht ohne Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden darf.

 

Nach erfolgtem Beitrittsbeschluss des Stadtrates soll nochmals das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt LSA durch die einzelnen Fraktionen des Stadtrates mit Unterschrift aufgefordert werden, das „Zeitzer Floßgrabenmanifest“ als Handlungsgrundlage zur Erhaltung und damit Wiederbespannung anzuerkennen.

 

Weiterhin erklärt sich die Stadt Zeitz bereit bei der Gründung einer länderübergreifenden Interessengemeinschaft nach Abstufung des Floßgrabens zum Gewässer 2. Ordnung an der Unterhaltung des instandgesetzten Gewässers mitzuwirken.

 

In der Anlage befindet sich der zur Zeit aktuellste Entwurf des „Zeitzer Floßgrabenmanifestes“. Die endgültige Fassung will der Landesheimatbund bis Ende Juni vorlegen.