Vorlage - IV/GKA/SWL/0060/07
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1. Die Wahlen zum Bürgermeister der Gemeinde Kayna finden am
Sonntag, den 17. Februar 2008
statt. Sollten Stichwahlen notwendig werden, so werden sie am
Sonntag, den 2. März 2008
durchgeführt.
Sollte der Stadtrat Zeitz einen anderen Termin für die Stichwahl des Oberbürgermeisters festlegen, so bestimmt der Gemeinderat, dass die Stichwahl des Bürgermeisters am gleichen Tag wie in Zeitz stattfindet.
2. Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf
Montag, den 21. Januar 2008, 18.00 Uhr
festgesetzt.
Gesetzliche Grundlage: § 60 Gemeindeordnung LSA, vom 5.11.1993, zuletzt geändert am 16.11.2006 und
§ 30 Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
1. Laut § 60 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt hat die Wahl des Bürgermeisters frühestens sechs Monate und spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen. Die Amtszeit des Bürgermeisters endet am 30.06.2008. Demzufolge muss die Wahl spätestens am 30.03.2008 abgeschlossen sein.
Ich schlage daher vor als Wahltermin den Sonntag, den 17. Februar 2008 festzulegen. Eventuell notwendige Stichwahlen sollten am Sonntag, den 02. März 2008 durchgeführt werden. Damit wären die Wahlen rechtzeitig abgeschlossen. Die Schulferien vom 17.03.08 bis 20.03.2008 wurden ebenso berücksichtigt. Sollte der Stadtrat Zeitz für die Oberbürgermeisterwahl einen anderen Stichwahltermin festlegen, wird empfohlen dass sich der Gemeinderat diesem Termin anschließt, denn die Wahlen in unserer Verwaltungsgemeinschaft sollten alle am selben Termin stattfinden. Verschiedene Wahltermine innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft würden einen enorm erhöten Verwaltungsaufwand mit entsprechend höheren Kosten bedeuten.
2. Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen; sie können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist darf von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Die Einreichungsfrist endet spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag.
Die Vertretung beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 17. Tag vor dem Wahltag.
Die Stellenausschreibung erscheint im Amtsblatt am 12. Dezember 2007, demzufolge beginnt die Einreichungsfrist am 13. Dezember 2007. Das Ende der Einreichungsfrist muss zwischen dem 21. Januar 2008 (27. Tag vor dem Wahltag) und dem 28. Januar 2008 (20. Tag vor dem Wahltag) liegen.
Der Gemeinderat muss bis spätestens 31. Januar 2008 (17. Tag vor dem Wahltag) über die Zulassung der Bewerber entscheiden.
Da die Ausgabe der Briefwahlunterlagen bereits am 25. Januar 2008 beginnen kann, sollte der Termin für das Ende der Einreichungsfrist nicht zu spät gewählt werden. Nach dem Ende der Einreichungsfrist muss die Wahlleiterin die Bewerbungen prüfen und für den Gemeinderat eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten. Erst nach der Beschussfassung durch den Gemeinderat kann dann der Druck der Stimmzettel für die Briefwahl in Auftrag gegeben werden.
Es wird daher empfohlen, das Ende der Bewerbungsfrist auf den Montag, den 21. Januar 2008 festzulegen.