Inhalt

Vorlage - IV/GLU/SWL/0057/07  

Betreff: Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleisters und des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahlen 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Luckenau
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Luckenau Entscheidung
28.11.2007 
Sitzung des Gemeinderates Luckenau      

Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt überträgt die Gemeinde Luckenau die Aufgaben

Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt über­trägt die Gemeinde Luckenau die Aufgaben des Gemeindewahlleiters für die Bürgermeister­wahlen 2008 auf die Wahlleiterin der Stadt Zeitz und ihren Stellvertreter.

Die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses werden auf einen gemeinsamen Wahlausschuss der Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 10a Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

Das Kommunalwahlgesetz ermöglicht es, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters und des Gemeindewahlausschusses auf die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Diese Vorgehensweise hat sich bei der Kommunalwahl 2007 als vorteilhaft erwiesen. Der Aufwand der Wahlvorbereitung kann auch dadurch erheblich gesenkt werden, denn Wahlbekanntmachungen müssen dann nur einmal für die Verwaltungsgemeinschaft erfolgen und nicht für jede Gemeinde separat. Weiterhin muss nur ein Gemeindewahlausschuss für die Verwaltungsgemeinschaft gebildet werden, an dem sich die einzelnen Gemeinden beteiligen. Auch dies trägt zu einer deutlichen Senkung der Kosten bei.