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Vorlage - IV/GEG/SWL/0055/07  

Betreff: Übertragung der Aufgaben des Gemeindeanhörungsleiters und des Gemeindeanhörungsausschusses für die Bürgeranhörung 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Geußnitz
Verfasser:Stadtwahlleiterin
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin Beteiligt:Bürgermeisterin
Beratungsfolge:
Gemeinderat Geußnitz Entscheidung
27.11.2007 
Sitzung des Gemeinderates Geußnitz      

Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen – Anhalt überträgt die Gemeinde Geußnitz die Aufgabe

Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen – Anhalt überträgt die Gemeinde Geußnitz die Aufgaben des Gemeindeanhörungsleiters für die Bürgeranhörung zur Gebietsänderung 2008 auf die Wahlleiterin der Stadt Zeitz und ihren Stellvertreter.

Die Aufgaben des Gemeindeanhörungsausschusses werden auf den gemeinsamen Wahlausschuss der Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 10a Abs. 1 und 2 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

Das Kommunalwahlgesetz ermöglicht es, die Aufgaben des Gemeindeanhörungsleiters und des Gemeindeanhörungsausschusses auf die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Diese Vorgehensweise hat sich bei der Kommunalwahl 2007 als vorteilhaft erwiesen. Der Aufwand der Wahlvorbereitung kann auch dadurch erheblich gesenkt werden, denn Wahlbekanntmachungen müssen dann nur einmal für die Verwaltungsgemeinschaft erfolgen und nicht für jede Gemeinde separat. Weiterhin muss nur ein Gemeindeanhörungsausschuss für die Verwaltungsgemeinschaft gebildet werden, an dem sich die einzelnen Gemeinden beteiligen. Auch dies trägt zu einer deutlichen Senkung der Kosten bei.