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Vorlage - IV/GTH/20/0183/07  

Betreff: Beschluss Haushaltssatzung für das Jahr 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Entscheidung
29.11.2007 
Sitzung des Gemeinderates Theißen ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29

Der Gemeinderat der Gemeinde Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.11.2007 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einschl. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2008.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt § 94

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie ist eine Rechtsnorm, die die Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Selbstverwaltung erlässt.

 

Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.

Er gibt einen Überblick über den Umfang des Finanzbedarfes sowie seine Deckung und Auskunft über die Finanzsituation der Gemeinde.