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Vorlage - IV/GWÜ/10/0083/07  

Betreff: Aufnahme von Verhandlungen zur Gebietsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Würchwitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge:
Gemeinderat Würchwitz Entscheidung
27.11.2007 
Sitzung des Gemeinderates Würchwitz      

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme von Verhandlungen zur Gebietsänderung mit dem Ziel des Abschlusses einer Gebietsänderu

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme von Verhandlungen zur Gebietsänderung mit dem Ziel des Abschlusses einer Gebietsänderungsvereinbarung mit der Stadt Zeitz.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO

                                                           LSA) in der derzeitig gültigen Fassung §§ 16 ff

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine             

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

Im Leitbild für die Gemeindegebietsreform im LSA werden die Eckpunkte für die künftigen kommunalen Strukturen vorgegeben.

Demnach soll es nach Abschluss der Gemeindegebietsreform im Jahr 2011

-          Einheitsgemeinde mit einer Mindestgröße von 10.000 Einwohnern

-          Verbandsgemeinde mit einer Mindestgröße von 10.000 Einwohnern sowie mindestens 3 und höchstens 8 Mitgliedsgemeinden geben.

Für Verwaltungsgemeinschaften die nach dem Modell der Trägergemeinde arbeiten, sieht das Leitbild die Umwandlung in eine Einheitsgemeinde vor. Dies wäre auch für die VGem Zeitzer Land zutreffend. Die Stadt Zeitz besorgt seit nunmehr fast 3 Jahren als Trägergemeinde die Verwaltungsaufgaben für alle Mitgliedsgemeinden.

Zwischenzeitlich haben sich gefestigte Verwaltungsstrukturen und – wege herausgebildet, die weiter ausgebaut werden sollten.

In Vorbereitung auf eine mögliche Eingemeindung in die Stadt Zeitz sollten Gebietsänderungsverhandlungen aufgenommen werden, mit dem Ziel der Erarbeitung einer Gebietsänderungsvereinbarung. Die Gebietsänderungsvereinbarung sollte in der freiwilligen Phase der Gebietsreform (bis 30.06.2009) abgeschlossen werden, um alle Gestaltungsmöglichkeiten der örtlichen Mitbestimmung ausschöpfen zu können.

In der Gebietsveränderungsvereinbarung können nachfolgende Vereinbarungen getroffen werden:

-          Einführung einer Ortschaftsverfassung mit Ortsbürgermeister

-          Festlegung eigener Zuständigkeiten und der damit verbundenen Haushaltsmittel für den Ortschaftsrat

-          befristete Festschreibung von Steuersätzen

-          Festlegungen zum kommunalen Eigentum, zur Unterstützung des örtlichen Brauchtums und der Vereine usw.

Im Falle der Bildung von Einheitsgemeinden während der gesetzlichen Phase ( 01.07.200931.12.2010) ist laut Leitbild für die Gemeindegebietsreform die Einführung einer Ortschaftsverfassung nicht mehr vorgesehen.