Vorlage - IV/GDÖ/06/0050/07
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Der Gemeinderat von Döbris beschließt in seiner Sitzung am 29.11.2007 die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.500,00 € für zusätzliche Gerichts – und Sachverständigenkosten beim Abwasser (5. BA „Sanierung Hauptsammler“ Pirkau).
Die Summe wird aus der Rücklage entnommen und in den Verwaltungshaushalt in die HHST
7 / 70 / 70000 65500 eingestellt.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3, Punkt 4 Gemeindeordnung des Landes
Sachsen – Anhalt (GO LSA) in der derzeitig gültigen
Fassung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Zuge der Baumaßnahme 5. BA „Sanierung Hauptsammler“ Pirkau sind zusätzliche Kosten aufgetreten: ca. 1.800,00 € - Anwaltsgebühren
ca. 2.000,00 € - Gerichts – und Sachverständigenkosten und Entschädigungen
Diese entstanden im Zuge von Rechtsstreitigkeiten über Leitungsrechte. Hierbei wurde bei einer mündlichen Verhandlung am 08.11.2007 beim Landgericht in Halle ein Vergleich zwischen beiden Parteien beschlossen. Zusätzlich ist die o. g. HHST schon mit ca. 700,00 € überzogen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben
1. Kosten der zu beschließenden 2. jährliche Folgekosten 3. maßnahmebezogene
Maßnahme Einnahmen
4.500,00 € 0 € 0 €