Vorlage - IV/STR/14/1295/08
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Der Stadtrat nimmt von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2006 und von der Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.
Er bestätigt die Jahresrechnung 2006 und gibt zugleich dem Oberbürgermeister die Entlastung
gemäß § 108 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt.
Gesetzliche Grundlage: §§ 108 und 130 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine