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Vorlage - IV/GWÜ/SWL/0106/08  

Betreff: Durchführung einer Bürgeranhörung zur Gebietsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Würchwitz
Verfasser:Stadtwahlleiterin
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Würchwitz Entscheidung
10.06.2008 
Sitzung des Gemeinderates Würchwitz      

Der Gemeinderat beschließt, dass am

Der Gemeinderat Würchwitz beschließt, dass am


Sonntag, den 14. September 2008,
in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

eine Bürgeranhörung zur möglichen Eingemeindung in die Stadt Zeitz durchgeführt wird.

 

Es soll folgende Frage gestellt werden:

„Stimmen Sie einer Eingemeindung der Gemeinde Würchwitz in die Stadt Zeitz zu?“

 

Der Beschluss Nummer IV/GWÜ/SWL/0080/07 wird aufgehoben.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 17 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen -
                                                          Anhalt vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert
                                                          durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006
                                                          (GVBl. LSA S. 522)

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

Gemäß dem Leitbild der Landesregierung zur Gemeindegebietsreform sind auf dem Gebiet von Verwaltungsgemeinschaften nach dem Modell der Trägergemeinde Einheitsgemeinden zu bilden. Dies sollte in einer freiwilligen Phase bis spätestens 30. Juni 2009 abgeschlossen sein. Nach dem Ende der freiwilligen Phase am 1. Juli 2009 werden alle verbleibenden Gemeinden durch Gesetz in Einheitsgemeinden überführt. Alle Verwaltungsgemeinschaften werden aufgelöst.

 

Paragraph 17 Absatz 1 der Gemeindeordnung schreibt vor, dass Gemeindegrenzen durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde geändert werden können. Diese Vereinbarung muss von den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden mit der Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Vor der Beschlussfassung sind die Bürger zu hören, die in dem unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.