Vorlage - IV/STR/STR/1342/08
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Der Stadtrat beschließt, die volle Funktionsfähigkeit des Mühlgrabens wieder herzustellen.
Gesetzliche Grundlage: GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Mühlgraben war ein wesentlicher Bestandteil der Landesgartenschau in Zeitz. Erhebliche Mittel sind in eine Teilsanierung geflossen. Er erfüllt auch eine wichtige Funktion für die Zuckerfabrik und die Bioethanolanlage. Um das gesamte Potential zu erschließen und zu sichern sind folgende Teilprojekte erforderlich:
1. Das Elsterwehr in Großosida ist instand zu setzen, um die entsprechende Wassermenge in den Mühlgraben abzuleiten. Verantwortlich dafür ist der Landesbetrieb Hochwasserschutz. (Gewässer 1. Ordnung)
2. Im Bereich der Obermühle ist in Abstimmung mit dem Eigentümer die Wasserkraftanlage zu rekonstruieren.
3. Die Wasserkraftanlage an der Untermühle ist mit Hilfe eines Investors neu zu errichten. Die Stadt Zeitz stellt dazu die notwendigen Grundstücke bereit, soweit sie sich im Besitz der Stadt befinden.
4. Der Mühlgraben für die Nutzung durch angepasste Boote herzurichten. An den Staustufen sind dazu Bootsschleppen oder Umtragemöglichkeiten vorzusehen. Sollten gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie Fischaufstiegseinrichtungen erforderlich werden ist zu prüfen, ob eine Kombination beider Vorrichtungen möglich ist.
5. Im Abschnitt unterhalb der Untermühle ist schrittweise nach Abbruch der Bebauung die Ufermauer zu entfernen und ein naturnahes Ufer zu gestalten.