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Vorlage - IV/STR/STR/1342/08  

Betreff: Förderung des Tourismus und energetische Stadterneuerung FLUR Projekt Mühlgraben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Vorsitzender des Stadtrates
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
11.06.2008 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
12.06.2008 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
03.07.2008 
34. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (IV/STR/STR/1342/08)

Der Stadtrat beschließt, die volle Funktionsfähigkeit des Mühlgrabens wieder herzustellen

Der Stadtrat beschließt, die volle Funktionsfähigkeit des Mühlgrabens wieder herzustellen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:            GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:   keine

aufzuhebende Beschlüsse:      keine

 

Begründung:

Der Mühlgraben war ein wesentlicher Bestandteil der Landesgartenschau in Zeitz. Erhebliche Mittel sind in eine Teilsanierung geflossen. Er erfüllt auch eine wichtige Funktion für die Zuckerfabrik und die Bioethanolanlage. Um das gesamte Potential zu erschließen und zu sichern sind folgende Teilprojekte erforderlich:

 

1.      Das Elsterwehr in Großosida ist instand zu setzen, um die entsprechende Wassermenge in den Mühlgraben abzuleiten. Verantwortlich dafür ist der Landesbetrieb Hochwasserschutz. (Gewässer 1. Ordnung)

2.      Im Bereich der Obermühle ist in Abstimmung mit dem Eigentümer die Wasserkraftanlage zu rekonstruieren.

3.      Die Wasserkraftanlage an der Untermühle ist mit Hilfe eines Investors neu zu errichten. Die Stadt Zeitz stellt dazu die notwendigen Grundstücke bereit, soweit sie sich im Besitz der Stadt befinden.

4.      Der Mühlgraben für die Nutzung durch angepasste Boote herzurichten. An den Staustufen sind dazu Bootsschleppen oder Umtragemöglichkeiten vorzusehen. Sollten gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie Fischaufstiegseinrichtungen erforderlich werden ist zu prüfen, ob eine Kombination beider Vorrichtungen möglich ist.

5.      Im Abschnitt unterhalb der Untermühle ist schrittweise nach Abbruch der Bebauung die Ufermauer zu entfernen und ein naturnahes Ufer zu gestalten.