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Vorlage - IV/GEG/SWL/0080/08  

Betreff: Ergebnis der Bürgeranhörung am 17. Februar 2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Geußnitz
Verfasser:Stadtwahlleiterin
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Geußnitz Entscheidung
24.06.2008 
Sitzung des Gemeinderates Geußnitz      

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 17

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 17. Februar 2008 zur Kenntnis. Die Verhandlungen zur Eingemeindung der Gemeinde Geußnitz in die Stadt Zeitz werden planmäßig weitergeführt.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 17 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen -
                                                          Anhalt vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert
                                                          durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006
                                                          (GVBl. LSA S. 522)

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/GEG/SWL/0054/07

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

 

Am 17. Februar 2008 wurde in der Gemeinde Geußnitz eine Bürgeranhörung über eine mögliche Eingemeindung der Gemeinde in die Stadt Zeitz durchgeführt. Die Bürger der Gemeinde haben 139 „Ja“ Stimmen und 166 „Nein“ Stimmen abgegeben. Dennoch sollten die Verhandlungen über den Eingemeindungsvertrag mit dem Ziel eines positiven Ergebnises fortgesetzt werden.