Vorlage - IV/GEG/SWL/0080/08
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Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bürgeranhörung vom 17. Februar 2008 zur Kenntnis. Die Verhandlungen zur Eingemeindung der Gemeinde Geußnitz in die Stadt Zeitz werden planmäßig weitergeführt.
Gesetzliche Grundlage: § 17 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen -
Anhalt vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006
(GVBl. LSA S. 522)
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GEG/SWL/0054/07
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Am 17. Februar 2008 wurde in der Gemeinde Geußnitz eine Bürgeranhörung über eine mögliche Eingemeindung der Gemeinde in die Stadt Zeitz durchgeführt. Die Bürger der Gemeinde haben 139 „Ja“ Stimmen und 166 „Nein“ Stimmen abgegeben. Dennoch sollten die Verhandlungen über den Eingemeindungsvertrag mit dem Ziel eines positiven Ergebnises fortgesetzt werden.