Vorlage - IV/GLU/20/0091/08
|
|
Gesetzliche Grundlage: § 136 Abs. 1 i. V. mit § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: IV/GLU/20/0081/08 vom 07.05.2008
Begründung:
Mit Bescheid vom 01.07.2008 Nr. 151401/F/10.310/2008 der Kommunalaufsichtsbehörde wird der Beschluss des Gemeinderates Nr. IV/GLU/20/0081/08 vom 07.05.2008 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan beanstandet.
Unter Punkt 1 des vorgenannten Bescheides wird gefordert, dass der o. g. Beschluss des Gemeinderates aufzuheben ist.
Nach § 136 Abs. 1 GO LSA kann die Kommunalaufsichtsbehörde Beschlüsse, die das Gesetz verletzen, beanstanden und verlangen, dass diese in einer angemessenen Frist aufzuheben sind.
Unter Punkt 2 des vorgenannten Bescheides wird gemäß § 137 GO LSA die Überarbeitung und erneute Beschlussfassung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2005 – 2012 angeordnet. Das überarbeitete und erneut durch den Gemeinderat beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept ist der Kommunalaufsichtsbehörde spätestens bis zum 15.09.2008 vorzulegen.
Die Gesetzesverletzung, die letztlich dazu führte, dass der Beschluss Nr. IV/GLU/20/0081/08 zur Haushaltssatzung 2008 der Gemeinde Luckenau zu beanstanden war, begründet sich in dem Verstoß gegen die §§ 90 Abs. 3 und 92 Abs. 3 GO LSA.
Der Haushaltsausgleich kann bis einschließlich 2011 nicht aufgezeigt werden.