Vorlage - IV/STR/32/1432/08
|
|
Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Mittel aus der Haushaltsstelle 02.67000.96020 (Ersatz von Straßenbeleuchtungsanlagen) für den vorzeitigen Maßnahmebeginn zur Erneuerung der Beleuchtungsanlage Altmarkt mit technischen Leuchten freizugeben.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3 Pkt. 4 o.V.m. § 97 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Bereits 1996 wurde in einer Studie zur Freiraumgestaltung Altmarkt Zeitz durch das beauftragte Architektur- und Planungsbüro festgestellt, dass die Beleuchtungsanlagen sanierungsbedürftig sind oder erneuert werden sollten.
Auf Grund der beabsichtigten Neu- bzw. Umgestaltung des Altmarktes wurde eine Sanierung oder Erneuerung der Beleuchtungsanlage zurückgestellt.
Inzwischen sind die aus Beton bestehenden Lichtmaste so zerschlissen, dass der Beton herausbröckelt und auf Gehwege und Straßen fällt. Die im Mast befindlichen Armierungseisen, welche dem Mast die notwendige Standsicherheit geben, sind zum Teil verrostet. Dies ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um Schaden abzuwenden, ist schnelles Handeln geboten.
Auf dem Altmarkt befanden sich neun Lichtpunkte. Aus o.g. Gründen musste in diesem Jahr bereits ein Lichtpunkt demontiert werden.
Die durchzuführende Maßnahme ist eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Um das Problem einer schnellen Lösung zuzuführen, forderte der SSBZ zwei Firmen zur Angebotsabgabe für die Sanierung der Lichtmasten auf.
Beide Firmen schätzten unabhängig voneinander ein, dass die Kosten der Sanierung in keinem Verhältnis zu neuen Lichtmasten stehen und eine ausreichende Standsicherheit auch nach der Sanierung nicht gegeben ist.
Insbesondere im Hinblick auf die nicht gewährleistete ausreichende Standsicherheit und der daraus entstehenden Gefahr, kann die Sanierung nicht in Betracht gezogen werden.
Für die Innenstadt gibt es ein Beleuchtungskonzept mit entsprechenden Lampentypen (Schinkelleuchten), die eventuell auch für den Altmarkt genutzt werden könnten.
Im Ergebnis der Prüfung dieser Variante trifft der Eigenbetrieb folgende Feststellung: „Bei einer Bestückung des Altmarktes mit Schinkelleuchten, unter Beibehaltung der derzeitigen Standorte der Lichtpunkte, ist eine geforderte Ausleuchtung gemäß DIN nicht realisierbar.
Dies ist insbesondere auf die maximale Lichtpunkthöhe der Schinkelleuchten von ca. 4 Metern zurückzuführen. Um eine DIN-gerechte Ausleuchtung des Altmarktes sicher zu stellen, ist es erforderlich die Anzahl der Lichtpunkte zu verdoppeln.
Die Kostenschätzung beläuft sich, in Anlehnung der Preise im Rahmen der Umgestaltung des Neumarktes, auf ca. 58,0 T€ zuzüglich Demontage der vorhandenen Beleuchtungsanlage.“
Deshalb wird empfohlen, die derzeitige zerschlissene Beleuchtung des Altmarktes durch technische Leuchten zu ersetzen.
Die Anzahl der zu ersetzenden LP entspricht der geforderten DIN.
Unter Maßgabe einer späteren Nachnutzung der auf dem Altmarkt zum Einsatz kommenden Leuchten ist beabsichtigt, den gleichen Leuchtentyp wie im Gebiet der Stadt Zeitz zu installieren, so dass bei einer Um- bzw. Neugestaltung des Altmarktes diese dann im Stadtgebiet zum Einsatz kommen können.
In Anbetracht der derzeitigen Entwicklung der Rohstoff-/ Stahlpreise hat der Eigenbetrieb SSBZ nachstehende grobe Kostenschätzung für den Ersatz der Beleuchtung Altmarkt durch technische Leuchten erstellt:
- Neubau Beleuchtungsanlage ca. 17,0 T€
9 Stück techn. Leuchten incl. Montage
- Demontage der vorhandenen Lichtmasten ca. 5,0 T€
Finanzierung:
Haushaltsstelle 02.67000.96020 – Ersatz von Straßenbeleuchtungsanlagen
Haushaltsplanentwurf:
HH-Planansatz 2008 ursprünglich: 10,0 T€
HH-Planansatz geändert: 22,0 T€
Der neue Haushaltsansatz ist in der Änderungsliste zum Haushaltsplan 2008 eingearbeitet und wird bei der Haushaltsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Maßnahme ist eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr und ist somit auch während der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 96 Gemeindehaushaltsverordnung LSA durchzuführen.