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Vorlage - IV/STR/32/1432/08  

Betreff: Ersatz der Beleuchtungsanlage Altmarkt - Freigabe der Mittel Haushaltsstelle 02.67000.96020 zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
27.08.2008 
Sitzung des Bauausschusses    
Ordnungsausschuss Vorberatung
28.08.2008 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
09.09.2008 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.09.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.09.2008 
35. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/32/1432/08)

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Mittel aus der Haushaltsstelle 02

Der Stadtrat beschließt, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Mittel aus der Haushaltsstelle 02.67000.96020 (Ersatz von Straßenbeleuchtungsanlagen) für den vorzeitigen Maßnahmebeginn zur Erneuerung der Beleuchtungsanlage Altmarkt mit technischen Leuchten freizugeben.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3 Pkt. 4 o.V.m. § 97 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

 

Begründung:

 

Bereits 1996 wurde in einer Studie zur Freiraumgestaltung Altmarkt Zeitz durch das beauftragte Architektur- und Planungsbüro festgestellt, dass die Beleuchtungsanlagen sanierungsbedürftig sind oder erneuert werden sollten.

Auf Grund der beabsichtigten Neu- bzw. Umgestaltung des Altmarktes wurde eine Sanierung oder Erneuerung der Beleuchtungsanlage zurückgestellt.

 

Inzwischen sind die aus Beton bestehenden Lichtmaste so zerschlissen, dass der Beton herausbröckelt und auf Gehwege und Straßen fällt. Die im Mast befindlichen Armierungseisen, welche dem Mast die notwendige Standsicherheit geben, sind zum Teil verrostet. Dies ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Um Schaden abzuwenden, ist schnelles Handeln geboten.

 

Auf dem Altmarkt befanden sich neun Lichtpunkte. Aus o.g. Gründen musste in diesem Jahr bereits ein Lichtpunkt demontiert werden.

 

Die durchzuführende Maßnahme ist eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr.

 

Um das Problem einer schnellen Lösung zuzuführen, forderte der SSBZ zwei Firmen zur Angebotsabgabe für die Sanierung der Lichtmasten auf.

Beide Firmen schätzten unabhängig voneinander ein, dass die Kosten der Sanierung in keinem Verhältnis zu neuen Lichtmasten stehen und eine ausreichende Standsicherheit auch nach der Sanierung nicht gegeben ist.

Insbesondere im Hinblick auf die nicht gewährleistete ausreichende Standsicherheit und der daraus entstehenden Gefahr, kann die Sanierung nicht in Betracht gezogen werden.

 

Für die Innenstadt gibt es ein Beleuchtungskonzept mit entsprechenden Lampentypen (Schinkelleuchten), die eventuell auch für den Altmarkt genutzt werden könnten.

 

Im Ergebnis der Prüfung dieser Variante trifft der Eigenbetrieb folgende Feststellung: „Bei einer Bestückung des Altmarktes mit Schinkelleuchten, unter Beibehaltung der derzeitigen Standorte der Lichtpunkte, ist eine geforderte Ausleuchtung gemäß DIN nicht realisierbar.

Dies ist insbesondere auf die maximale Lichtpunkthöhe der Schinkelleuchten von ca. 4 Metern zurückzuführen. Um eine DIN-gerechte Ausleuchtung des Altmarktes sicher zu stellen, ist es erforderlich die Anzahl der Lichtpunkte zu verdoppeln.

Die Kostenschätzung beläuft sich, in Anlehnung der Preise im Rahmen der Umgestaltung des Neumarktes, auf ca. 58,0 T€ zuzüglich Demontage der vorhandenen Beleuchtungsanlage.“

 

Deshalb wird empfohlen, die derzeitige zerschlissene Beleuchtung des Altmarktes durch technische Leuchten zu ersetzen.

Die Anzahl der zu ersetzenden LP entspricht der geforderten DIN.

 

Unter Maßgabe einer späteren Nachnutzung der auf dem Altmarkt zum Einsatz kommenden Leuchten ist beabsichtigt, den gleichen Leuchtentyp wie im Gebiet der Stadt Zeitz zu installieren, so dass bei einer Um- bzw. Neugestaltung des Altmarktes diese dann im Stadtgebiet zum Einsatz kommen können.

 

 

 

 

 

In Anbetracht der derzeitigen Entwicklung der Rohstoff-/ Stahlpreise hat der Eigenbetrieb SSBZ nachstehende grobe Kostenschätzung für den Ersatz der Beleuchtung Altmarkt durch technische Leuchten erstellt:

 

- Neubau Beleuchtungsanlage   ca. 17,0 T€

  9 Stück techn. Leuchten incl. Montage

 

- Demontage der vorhandenen Lichtmasten  ca.   5,0 T€

 

 

 

Finanzierung:

 

Haushaltsstelle 02.67000.96020 – Ersatz von Straßenbeleuchtungsanlagen

 

Haushaltsplanentwurf:

 

HH-Planansatz 2008 ursprünglich:  10,0 T€

HH-Planansatz geändert:   22,0 T€

 

Der neue Haushaltsansatz ist in der Änderungsliste zum Haushaltsplan 2008 eingearbeitet und wird bei der Haushaltsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Maßnahme ist eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Gefahrenabwehr und ist somit auch während der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 96 Gemeindehaushaltsverordnung LSA durchzuführen.