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Vorlage - IV/GNO/20/0118/08  

Betreff: Aufwandsspaltung Straßenbau Weststraße in Nonnewitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Nonnewitz
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Nonnewitz Entscheidung
21.10.2008 
Sitzung des Gemeinderates Nonnewitz ungeändert beschlossen     

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21

Der Gemeinderat von Nonnewitz beschließt in seiner Sitzung am 21.10.2008, den Straßenausbauaufwand für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Einmündung der Weststraße in die Gartenstraße bis zur Einmündung der Weststraße in den Friedensplatz selbständig zu erheben.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt

                                                                      (KAG LSA) § 6 i.V.m. §§ 8 und 9 Abs. 2 der

Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz in den jeweils gültigen Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/GNO/61/0112/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

Werden lediglich Teileinrichtungen einer Straße erneuert oder verbessert, können die Beitragspflichten hierfür gemäß § 9 Abs. 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz erst entstehen, wenn eine Aufwandsspaltung gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.

 

Für die Weststraße in Nonnewitz von der Gartenstraße bis zum Friedensplatz  soll der Straßenausbaubeitrag für die Straßenbeleuchtung gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachen-Anhalt und § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Nonnewitz selbständig erhoben werden.

 

Lageplan

Anlagen: Lageplan