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Vorlage - IV/STR/SWL/1537/08  

Betreff: Abberufung der Stadtwahlleiterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiterin
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.11.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.11.2008 
33. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/SWL/1537/08)

Der Stadtrat beruft die Stadtwahlleiterin

Der Stadtrat entbindet

 

                                                        Frau Monika S c h a r r

 

von der Funktion der Stadtwahlleiterin.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 9 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006 i. V. m.

§ 8 Kommunalwahlordnung LSA, vom 24.02.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7.02.2007

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/SWL/0949/07

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

Das Verfahren zur Vorbereitung der Kommunalwahlen am 7. Juni 2009 hat bereits begonnen.

 

Als eine der ersten Aufgaben des Stadtrates bei der Wahlvorbereitung ist die Berufung eines Wahlleiters. Frau Scharr kann diese Aufgabe nicht mehr erfüllen, da sie zum März 2009 aus der Verwaltung ausscheidet und dann nicht mehr die Voraussetzungen für das Amt des Stadtwahlleiters erfüllt.

 

Die Wahlvorbereitung sollte in einer Hand verbleiben, deshalb ist es notwendig jetzt einen neuen Wahlleiter zu berufen, der dann auch gleichzeitig die Neuwahl des Oberbürgermeisters organisiert. Zunächst ist es erforderlich Frau Scharr von diesem Amt zu entbinden.

 

Bis zur Neuberufung eines Stadtwahlleiters wird der stellvertretende Stadtwahlleiter die erforderlichen Maßnahmen durchführen.