Vorlage - IV/STR/SWL/1546/08
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Der Stadtrat beruft
Herrn Theo I m m i s c h
zum Stadtwahlleiter und
Herrn Dirk G r ä s e l
zum stellvertretenden Stadtwahlleiter.
Gesetzliche Grundlage: § 9 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006 i. V. m.
§ 8 Kommunalwahlordnung LSA, vom 24.02.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7.02.2007
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Mit Ablauf der Wahlperiode des Stadtrates, sowie dem bevorstehenden Ausscheiden der bisherigen Stadtwahlleiterin, Frau Scharr, macht sich eine Neuberufung des Stadtwahlleiters und des stellvertretenden Stadtwahlleiters notwendig. Nachdem die Landesregierung des Wahltermin für die Kommunalwahlen (7. Juni 2009) bekanntgegeben hat, ist es erforderlich unverzüglich einen Stadtwahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen und deren Namen der Kommunalaufsicht zu melden. Der Stadtwahlleiter und sein Stellvertreter sollen gleichzeitig für die Vorbereitung und Durchführung der Neuwahl des Oberbürgermeisters verantwortlich sein.