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Vorlage - IV/STR/SWL/1546/08  

Betreff: Berufung des Stadtwahlleiters und des stellvertretenden Stadtwahlleiters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Stadtwahlleiterin
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.11.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.11.2008 
33. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/SWL/1546/08)

Der Stadtrat beruft

Der Stadtrat beruft

 

                                                        Herrn Theo I m m i s c h

 

zum Stadtwahlleiter                            und

 

                                                                                    Herrn Dirk G r ä s e l

 

zum stellvertretenden Stadtwahlleiter.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              § 9 Kommunalwahlgesetz LSA, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.11.2006 i. V. m.

§ 8 Kommunalwahlordnung LSA, vom 24.02.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7.02.2007

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Mit Ablauf der Wahlperiode des Stadtrates, sowie dem bevorstehenden Ausscheiden der bisherigen Stadtwahlleiterin, Frau Scharr, macht sich eine Neuberufung des Stadtwahlleiters und des stell­vertretenden Stadtwahlleiters notwendig. Nachdem die Landesregierung des Wahltermin für die Kommunalwahlen (7. Juni 2009) bekanntgegeben hat, ist es erforderlich unverzüglich einen Stadtwahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen und deren Namen der Kommunalaufsicht zu melden. Der Stadtwahlleiter und sein Stellvertreter sollen gleichzeitig für die Vorbereitung und Durchführung der Neuwahl des Oberbürgermeisters verantwortlich sein.