Vorlage - IV/GEG/14/0105/09
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Gesetzliche Grundlage: § 129 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
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Gesetzliche Grundlage: § 129 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine