Vorlage - IV/GLU/20/0126/09
|
|
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Luckenau 2009 und Folgejahre und hebt gleichzeitig die Hebesatzung vom 04.03.2009 auf.
Gesetzliche Grundlage: § 92 Abs. 2 Nr. 3 GO LSA
§ 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz
§ 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz
bereits gefasste Beschlüsse: IV/GLU/20/0118/09
aufzuhebende Beschlüsse: IV/GLU/20/0118/09
Begründung:
In der Sitzung am 04.03.2009 wurde vom Gemeinderat Luckenau die Hebesatzsatzung für 2009 beschlossen.
Mit Bescheid vom 03.04.2009 wurde der Gemeinde Luckenau vom MI des Landes Sachsen-Anhalt eine Liquiditätshilfe i.H.v. 43.300,00 € bewilligt.
Die Auszahlung der Liquiditätshilfe erfolgt in zwei gleichen Raten. Die erste Rate wird umgehend nach Bestandskraft des Bescheides ausgezahlt. Vor Auszahlung der zweiten Rate hat die Gemeinde Luckenau ein beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen, dass unter anderem die Erhöhung der Realsteuerhebesätze zumindest auf den Landesdurchschnitt als Konsolidierungsmaßnahme beinhaltet.
Dies würde folgende Änderungen der Hebesätze bedeuten:
| Hebesatz Grundsteuer A | Hebesatz Grundsteuer B | Hebesatz Gewerbesteuer |
bestehende Hebesätze | 240 % | 300 % | 300 % |
Durchschnitt Hebesätze LSA 2007 | 290 % | 376 % | 323 % |
Daraufhin würden sich folgende Mehreinnahmen ergeben:
| Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
bisher für 2009 geplante Einnahmen | 5.472 € | 30.766 € | 3 .500 € |
Einnahmen bei Anwendung der Hebesätze nach Landesdurchschnitt 2007 | 6.612 € | 38.560 € | 3.768 € |
Differenz | 1.140 € | 7.794 € | 268 € |
Mehreinnahme Gesamt: | 9.202 € |
Anlagen:
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Luckenau 2009 und Folgejahre
(Hebesatzsatzung)
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBl. I 1973 S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4168) in der jeweils gültigen Fassung und des § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA, S. 568) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau in seiner Sitzung am 27.05 .2009 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:
§ 1
Hebesätze
Die Hebesätze für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
(1) Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 vom Hundert
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 376 vom Hundert
(2) Gewerbesteuer 323 vom Hundert
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2009 in Kraft, gleichzeitig tritt die satzung vom 04.03.2009 außer Kraft.
Luckenau, den 27.05.2009
Stirbo
Bürgermeisterin Siegel