Vorlage - IV/STR/20/1756/09
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Der Stadtrat stimmt im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde Würchwitz gemäß § 11 Gebietsänderungsvertrages i.V. mit §§ 99 ff. GO LSA einer Kreditaufnahme für den grundhaften Ausbau der Hauptstraße in Würchwitz mit einer 65%igen Förderung zu. Die Kreditaufnahme für das Gesamtbauvorhaben in Höhe von 167.100,00 € wurde im Nachtragshaushaltsplan 2009 eingestellt. Für den 1. Bauabschnitt wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 121.100 € im Haushaltsjahr 2009 und für den 2. Bauabschnitt eine Kreditaufnahme in Höhe von 46.000 € im Finanzplanjahr 2010 eingestellt.
Gesetzliche Grundlage:
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Die Gemeinde Würchwitz beabsichtigt die Hauptstraße in Würchwitz grundhaft auszubauen.
Geplant ist der Ausbau in zwei Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt soll im Jahr 2009 und der 2. Bauabschnitt im Jahr 2010 durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurde ein Nachtragshaushalt aufgestellt, welcher am 05.05.2009 zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorgelegt wird. Der Nachtragshaushalt ist auf Grund der Kreditaufnahme genehmigungspflichtig und bedarf deshalb der Zustimmung der Kommunalaufsicht.
Im Nachtragshaushaltsplan 2009 der Gemeinde Würchwitz wurde der 1.BA wie folgt eingestellt:
HHST 63000.95121 Straßenbau Würchwitz - Hauptstraße 295.600,00 €
HHST 63000.36101 Zuweisung Land aus Dorferneuerungsprogramm 161.400,00 €
Eigenanteil 134.200,00 €
Der 2. BA wurde im Finanzplanjahr 2010 laut vorliegender Kostenschätzung aufgenommen:
HHST 63000.95121 Straßenbau Würchwitz - Hauptstraße 199.900,00 €
HHST 63000.36101 Zuweisung Land aus Dorferneuerungsprogramm 109.100,00 €
Eigenanteil 90.800,00 €
Die Finanzierung der Investition erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung im Vermögenshaushalt, unter Beachtung der Grundsätze der Einnahmebeschaffung. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurden lt. derzeitiger Kostenschätzung mit 495.500 € eingestellt. Dieser Maßnahme stehen 270.500 € Fördermittel sowie 30.000 € Straßenausbaubeiträge in den Finanzplanjahren 2010 - 2012 gegenüber. Der Investitionsrahmen des Vermögenshaushaltes wird weiter durch die Investitionszuweisungen des Landes bestimmt. Dennoch ist zur Finanzierung der vorgenannten Baumaßnahme eine Kreditaufnahme in Höhe von 167.100,00 € erforderlich. Die Kreditaufnahme soll jedoch nach Bauabschnitten erfolgen. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Würchwitz zum 31.12.2008 beträgt 9,49 €/ EW. Die Gemeinde Würchwitz ist durchaus in der Lage die Tilgung des Kredites in den Finanzplanjahren selbständig zu erwirtschaften.
Der grundhafte Ausbau bedeutet für die Stadt Zeitz ein dauerhaft intaktes Straßennetz in dem neu eingemeindeten Ortsteil Würchwitz. Damit ist diese Baumaßnahme auch hinsichtlich der bevorstehenden Eingemeindung von infrastruktureller Bedeutung.