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Vorlage - IV/GEG/65/0111/09  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2.63000.94430 - Gemeindestraßen sonstige bauliche Verbesserung Zeitzer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Geußnitz
Verfasser:Hoch- und Tiefbauamt
SG Tiefbau
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Geußnitz Entscheidung
30.06.2009 
Sitzung des Gemeinderates Geußnitz      

Der Gemeinderat der Gemeinde Geußnitz beschließt in seiner Sitzung am 30

Der Gemeinderat der Gemeinde Geußnitz  beschließt in seiner Sitzung am 30.06.2009

die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.100,00 € auf der Haushaltsstelle 2.63000.94430 - Gemeindestraßen  - sonstige bauliche Verbesserung Zeitzer Straße.

 

Die Mittel hierfür sollen der Haushaltsstelle

 

2.13000.94420              – Brandschutz/Feuerschutz

              – Umbau Erweiterung sonstige öffentliche Gebäude                5.000,00 €

 

und der Rücklage              3.100,00 €

 

entnommen werden.

 

Gesetzliche Grundlage:

 

 

Gesetzliche Grundlage:              § 44 Abs. 2 Pkt. 4 i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung

Land Sachsen – Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Die Straßenmeisterei Zorbau hat für die Erneuerung der Asphaltdeckschicht der L I O 196 in der Ortslage Geußnitz die Ausschreibungsunterlagen ausgereicht.

 

Die Baumaßnahme erfolgt im Zeitraum Juli/August. Geplant ist das Abfräsen und anschließend der Einbau von 4 cm Deckschicht im Bereich Mittelweg bis zum Ortsausgang Richtung Kayna.

 

In diesem Abschnitt sind die Borden auf einer Länge von 150 m ausgebrochen und teilweise nicht mehr vorhanden. Die Erneuerung der Borden in der Ortslage Geußnitz wurde bisher nicht realisiert, da der Ausbau der gesamten Ortslage bereits im Zeitraum 1996 – 2000 erfolgen sollte. Der Austausch der Borden in diesem Bereich sollte kurz vor der Baumaßnahme der Staßenmeisterei erfolgen, da aufgrund der jetzigen Reparatur ein Ausbau der Ortslage Geußnitz nicht mehr erwartet werden kann.

 

Die Kosten für das Verlegen der neuen Borde belaufen sich auf ca. 8.100,00 €.

Die Mittel hierfür sollen den Haushaltsstellen

 

2.13000.94420               – Brandschutz/Feuerschutz

              – Umbau Erweiterung sonstige öffentliche Gebäude     5.000,00 €

 

und der Rücklage              3.100,00 €

 

entnommen werden.