Vorlage - IV/GLU/20/0133/09
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Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 03.06.2009 die Aufhebung des Beschlusses Nr. IV/GLU/20/0125/09 vom 08.04.2009 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009.
Gesetzliche Grundlage: § 136 Abs. i. V. mit § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: IV/GLU/20/0125/09 vom 08.04.2009
Begründung:
Mit Bescheid vom 18.05.2009 Nr. 151401/F/10.310/2009 der Kommunalaufsichtsbehörde wird der Beschluss des Gemeinderates Nr. IV/GLU/20/0125/09 vom 08.04.2009 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan beanstandet.
Unter Punkt 1 des vorgenannten Bescheides wird gefordert, dass der o. g. Beschluss des Gemeinderates aufzuheben ist.
Nach § 136 Abs. 1 GO LSA kann die Kommunalaufsichtsbehörde Beschlüsse, die das Gesetz verletzen, beanstanden und verlangen, dass diese in einer angemessenen Frist aufzuheben sind.
Unter Punkt 2 des vorgenannten Bescheides wird gemäß § 137 GO LSA die Überarbeitung und erneute Beschlussfassung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2005 – 2012 angeordnet. Das überarbeitete und erneut durch den Gemeinderat beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept ist der Kommunalaufsichtsbehörde spätestens bis zum 31.07.2009 vorzulegen.
Die Gesetzesverletzung, die letztlich dazu führte, dass der Beschluss Nr. IV/GLU/20/0125/09 zur Haushaltssatzung 2009 der Gemeinde Luckenau zu beanstanden war, begründet sich in dem Verstoß gegen die §§ 90 Abs. 3 und 92 Abs. 3 GO LSA.
Der Haushaltsausgleich kann bis einschließlich 2012 nicht aufgezeigt werden.