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Vorlage - IV/STR/10/1784/09  

Betreff: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages zur Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
24.06.2009 
Sondersitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
24.06.2009 
39. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Hauptausschuss der Stadt Zeitz tritt dem Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises vom 16

Der Stadtrat der Stadt Zeitz tritt dem Genehmigungsbescheid des Burgenlandkreises vom 16.03.2009 zum Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Luckenau in die Stadt Zeitz in folgenden Punkten bei und verzichtet auf die Einlegung von Rechtsbehelfen.

 

Streichung § 6 Abs. 3                            Teilnahme an der Wahl zum Stadtrat der Stadt Zeitz

 

Streichung § 7 Abs. 5                            Zuständigkeit des Ortsbürgermeisters bei Streitigkeiten

hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung des Vertrages,

sowie bei der gerichtlichen Interessenvertretung

 

§ 13 Abs. 3 Satz 1                            Berichtigung des Gemeindenamens der Ortschaft

 

Streichung § 17 Satz 2              Inkrafttreten             

Gesetzliche Grundlage:

 

Gesetzliche Grundlage:                            §§ 16 ff. i. V. m. § 140 Abs. 1 der Gemeindeordnung

für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) vom

05.10.1993 zuletzt geändert durch Art. 3 des

Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom

14.02.2008

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

Auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 16 ff. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 i. V. m. Artikel 1 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 haben die Gemeinde Luckenau und die Stadt Zeitz von der Möglichkeit der freiwilligen Änderung von Gemeindegrenzen mittels Vereinbarung Gebrauch gemacht.

Die Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages durch den Burgenlandkreis wird erst wirksam, wenn die Gemeinde Luckenau und die Stadt Zeitz ihm durch Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Luckenau und des Stadtrates der Stadt Zeitz beitreten.

Die Beitrittsbeschlüsse sind dem Burgenlandkreis als untere Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Der Gebietsänderungsvertrag erhält seine Bestandskraft, wenn zwischen der Gemeinde Luckenau und der Stadt Zeitz eine gemeinsame Grenze besteht.