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Vorlage - IV/GTH/10/0389/09  

Betreff: Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
16.06.2009 
Sondersitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeinderat Theißen Entscheidung
18.06.2009 
Sondersitzung des Gemeinderates Theißen geändert beschlossen     

Der Hauptausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die

Der Hauptausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Gebietsänderungsvertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die Stadt Zeitz.

Gesetzliche Grundlage:

 

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt

(GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung §§ 17

und 18 i. V. m. dem Begleitgesetz zur

Gemeindegebietsreform in der derzeitig gültigen

Fassung Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 2

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

Das Ziel der Gemeindegebietsreform in Sachsen – Anhalt ist die Schaffung zukunftsfähiger kommunaler Strukturen, die gewährleisten, dass die übertragenen Aufgaben dauerhaft sachgerecht und effizient erfüllt werden.

In diesem Zusammenhang ist im Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform geregelt, dass Verwaltungsgemeinschaften, die nach dem Modell der Trägergemeinde arbeiten in Einheitsgemeinden umgewandelt werden.

Bis zum 30. Juni 2009 haben die Gemeinden die Möglichkeit, freiwillig Eingemeindungsverträge abzuschließen.

Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten die Kommunen auch eine Sonderzuweisung als Anschubfinanzierung für Investitionen (20,00 € pro Einwohner).

Ab 01. Juli 2009 beginnt die gesetzliche Phase in welcher die Zwangszuordnung der Kommunen ausschließlich erfolgt.