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Vorlage - IV/GNO/40/0178/09  

Betreff: Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 2.36600.93500 - Heimatpflege / Erwerb von beweglichen Sachen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Nonnewitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Kultur, Jugend, Sport
in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister der Gem. Nonnewitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Nonnewitz Entscheidung
24.06.2009 
Sondersitzung des Gemeinderates Nonnewitz zur Kenntnis genommen     

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 62 Abs. 4 GO LSA

 

Begründung:

 

Die eingegangene Spende ist für die Neuanschaffung von Spielgeräten zu verwenden.                  Der Baubeginn für die Errichtung des Spielplatzes wurde auf den 20.06.2009 festgesetzt. Um die Einhaltung des Termins zu gewährleisten, ist eine Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erforderlich.

 

Die Summe in Höhe von 800,00 € ist der Haushaltsstelle 2.36600.36700 – Heimatpflege / Spende von privaten Unternehmen zu entnehmen.