Vorlage - IV/GNO/40/0178/09
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Gesetzliche Grundlage: § 62 Abs. 4 GO LSA
Begründung:
Die eingegangene Spende ist für die Neuanschaffung von Spielgeräten zu verwenden. Der Baubeginn für die Errichtung des Spielplatzes wurde auf den 20.06.2009 festgesetzt. Um die Einhaltung des Termins zu gewährleisten, ist eine Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erforderlich.
Die Summe in Höhe von 800,00 € ist der Haushaltsstelle 2.36600.36700 – Heimatpflege / Spende von privaten Unternehmen zu entnehmen.