Vorlage - V/STR/10/0004/09
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.
Gesetzliche Grundlage: § 33 GO LSA, Runderlass des MI des Landes
Sachsen-Anhalt vom 17.12.2009
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 16 ff. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 i.V. m. Artikel 1 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 haben die Gemeinden Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Pirkau und die Stadt Zeitz von der Möglichkeit der freiwilligen Änderung von Gemeindegrenzen mittels Vereinbarung Gebrauch gemacht.
Mit Wirksamwerden der Eingemeindung gilt das Ortsrecht der Stadt Zeitz auch für die aufgenommenen Gemeinden. Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird dahingehend angepasst.