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Vorlage - V/STR/10/0004/09  

Betreff: Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.07.2009 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/10/0004/09)

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                          § 33 GO LSA, Runderlass des MI des Landes

                                                                                    Sachsen-Anhalt vom 17.12.2009

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

aufzuhebende Beschlüsse:                                          keine

 

Begründung:

 

Auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 16 ff. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 i.V. m. Artikel 1 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 haben die Gemeinden Kayna, Würchwitz, Geußnitz, Nonnewitz, Pirkau und die Stadt Zeitz von der Möglichkeit der freiwilligen Änderung von Gemeindegrenzen mittels Vereinbarung Gebrauch gemacht.

 

Mit Wirksamwerden der Eingemeindung gilt das Ortsrecht der Stadt Zeitz auch für die aufgenommenen Gemeinden. Die Entschädigungssatzung der Stadt Zeitz wird dahingehend angepasst.