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Vorlage - V/STR/SWL/0009/09  

Betreff: Entscheidung über die Gültigkeit der Ortschaftsratswahl Kayna vom 7. Juni 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtwahlleiter
Wahlbüro
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
16.07.2009 
konstituierenden Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/SWL/0009/09)

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs

Der Stadtrat trifft nach Ablauf der im § 50 Abs. 2 bezeichneten Frist durch Beschluss folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 52 i. V. m. § 50 Kommunalwahlgesetz LSA

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

 

Am 7.06.2009 wurde die Ortschaftsratswahl in Kayna durchgeführt.

 

Die Wahl verlief ordnungsgemäß und ohne Vorkommnisse.

 

Der Wahlausschuss verhandelte am 09. Juni 2009 in öffentlicher Sitzung im Gewandhaus Zeitz, Zimmer 308 und bestätigte einstimmig das Wahlergebnis.

 

Die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Kayna am 7. Juni 2009 erfolgte im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land, am Mittwoch, dem 17. Juni 2009. Die Einspruchsfrist endet somit am 1. Juli 2009.