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Vorlage - V/STR/61/0020/09  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung mit Geltungsbereichsveränderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGem Zeitzer Land
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.08.2009 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.08.2009 
2. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/61/0020/09)

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Für den einfachen Bebauungsplan Nr. 18/2  der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfs-

    fläche Rasberg“ wird gemäß § 13 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die

    1. Änderung im vereinfachten Verfahren gefasst.

 

2. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Satz 1 BauGB

    wird abgesehen.

 

3. Es wird festgelegt, dass Anregungen nur zu den Änderungen und Ergänzungen

    vorgebracht werden dürfen.

 

4. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB

    wird abgesehen. Es wird auf § 13 Abs. 3 BauGB verwiesen.

 

5. Ziel des Änderungsverfahrens ist die Herauslösung einer Teilfläche aus dem Geltungs-

    bereich des Bebauungsplanes, um sie einer gärtnerischen Nutzung zuzuführen.

 

6. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 13 BauG

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 18/2

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

Begründung:

 

 

Zur Sicherung des Baurechts für eine Turnhalle für die Grundschule in Rasberg wurde 2006 der einfache Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ aufgestellt. Nachdem der Turnhallenneubau nunmehr fertiggestellt ist, wird durch die Stadt Zeitz eingeschätzt, dass Teilflächen des Flurstückes 298 der Flur 22 nicht mehr für die Gestaltung und Nutzung der Außenanlagen für die Turnhalle benötigt werden. Von den Eigentümern der Grundstücke Kurt-Eisner-Straße 7 und 9 liegen Kaufanträge für diese Teilflächen vor.

 

Deshalb soll der Bereich aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18/2 herausgelöst und den benachbarten Eigentümern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.

 

Diese Verfahrensweise bietet einige Vorteile:

 

1. Durch den Verkauf werden Einnahmen für die Stadt Zeitz erzielt.

2. Die Stadt Zeitz wird von der Pflicht der Grünflächenpflege auf den betroffenen

    Flächen entbunden. Dies spart in gewissem Umfang Kosten.

3. Die Häuser auf den Nachbargrundstücken erhalten grundstücksbezogene

    Freiflächen, die sie in ausreichendem Umfang nicht hatten.

 

Die bisherige Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche steht einer beabsichtigten Privatisierung dieser Teilflächen entgegen.