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Vorlage - V/STR/61/0022/09  

Betreff: Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 "Eigenheimbau am Cranachweg IV"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
06.08.2009 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
13.08.2009 
2. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/61/0022/09)

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

-          Der Durchführungsvertrag wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

-          Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Eigenheimbau am Cranachweg IV“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 12 i.V.m. mit § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planvorhaben für die Innenstadtentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie § 9 Abs. 4 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 57 „Eigenheimbau am Cranachweg IV“ bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 57, welcher sich in die Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gliedert, als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 57 „Eigenheimbau am Cranachweg IV“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            § 12 i.V.m. mit § 10 Abs.1 Baugesetzbuch

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/61/1044/1001/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

Begründung:

 

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 10.01.2008 wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Eigenheimbau am Cranachweg IV“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch fand in der Zeit vom 17.07.2008 bis zum 21.08.2008 statt. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 01.07.2008 von dieser Auslegung benachrichtigt und entsprechend § 4 (1) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 21.08.2008 aufgefordert. Die während dieses Zeitraumes eingegangenen Stellungnahmen waren die Grundlage zur Erarbeitung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 20.11.2008 bis zum 23.12.2008 nach § 3 (2) Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 01.12.2008 von der Auslegung benachrichtigt und mit gleichem Schreiben zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert, die bis zum 23.12.2008 abzugeben waren.

 

Die während der v.g. Fristen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.