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Vorlage - V/GLU/40/0006/09  

Betreff: Nutzungsvereinbarung Kegelbahn Luckenau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Luckenau
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Luckenau Entscheidung
30.09.2009 
Sitzung des Gemeinderates Luckenau      

Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 30

Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 30.09.2009 den neuen Nutzungsvertrag zur Sportstätte Kegelbahn zwischen der Gemeinde und den Kegelsportfreunden Luckenau e.V.

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              01.11.2003

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            01.11.2003

 

 

Begründung:

 

Die Sportstätte Kegelbahn wird vom Kegelsportverein Luckenau e.V. betrieben.

 

Die Kegelsportfreunde beteiligen sich an den anfallenden Betriebskosten der Gemeinde.

 

 

Anlage

Anlage

 

                                          Nutzungsvereinbarung

 

 

zwischen der  Gemeinde Luckenau

   vertreten durch die Bürgermeisterin

   Frau Margit Stirbo  

                                              - im Folgenden Gemeinde genannt -

 

 

und  dem  Verein Kegelsportfreunde Luckenau e.V.

   vertreten durch die Vorsitzende

   Frau Renate Zeppritz                

                                                                     - im Folgenden Nutzer genannt -

 

 

                   Präambel

 

Die Gemeinde Luckenau ist Eigentümerin des Gebäudes in Luckenau Goethestraße 30, in dem sich u.a. die Kegelsportanlage befindet.

Auf der Grundlage der Sportstättensicherungsverordnung  des Landes Sachsen Anhalt  und der Gebührensatzung für die Benutzung der Kegelbahn stellt die Gemeinde die Kegelsportanlage sowie die Sanitär- und Umkleideräume dem Verein Kegelsportfreunde Luckenau e. V. zur kostenlosen Nutzung  auf der Grundlage der  nachfolgenden Vereinbarung zur Verfügung.

 

                                           §1

 

Die Nutzung  der Kegelbahnanlage einschließlich Sanitär –und Umkleideräumen erfolgt zum Zweck der  Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in der Sportart Kegeln

 

Nutzungszeitraum     :    1.10.2009 bis 31.12.2011 

Nutzungszeiten           :   Mittwoch 15.00 – 21.00 Uhr sowie zu Wettkampfzeiten.

 

                                           § 2

 

Jede Änderung der Nutzungsart während der Dauer des Vertragsverhältnisses ist nur mit vorheriger Einwilligung der Gemeinde möglich.

Eine Untervermietung  der Kegelbahnanlage durch den Nutzer ist nicht möglich.

 

                                            § 3

 

Dem Nutzer ist der Zustand der Räume aus eigener Anschauung bekannt. Er erkennt an, dass sich die Räume im ordnungsgemäßen Zustand befinden und dass sie für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch geeignet sind.

Der Nutzer hat die genutzten Räume bzw. das Inventar in einem ordnungsgemäßen und pfleglichen Zustand zu  erhalten. Schäden, die durch den Nutzer entstehen, hat der Nutzer auf eigene Kosten in Absprache mit der Gemeinde zu beheben oder zu ersetzen.

 

                                             § 4

 

Der Nutzer erhält folgende Schlüssel für die Kegelbahn

 

Eingangstür –  1 Schlüssel

Kegelanlage – 1 Schlüssel

 

 

 

 

Der Nutzer ist für die Dauer der Nutzung für den ordnungsgemäßen Verschluss der Sportstätte Kegelbahn verantwortlich.

Bei Verlust der Schlüssel haftet der Nutzer für die hieraus entstehenden Schäden und Kosten.

Alle Schlüssel, auch die auf eigene Kosten des Nutzers gefertigten, sind nach  Beendigung des Nutzungsverhältnisses ohne Kostenerstattung dem Eigentümer auszuhändigen.

 

                                             § 5

 

Der Nutzer übernimmt die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Trainings- und Wettkampfbetriebes.

Er verpflichtet sich, die überlassene Sportstätte schonend und pfleglich zu behandeln sowie für Ordnung, Sicherheit  und Sauberkeit im Rahmen dieses Nutzungsvertrages zu sorgen.

 

                                             § 6

 

Die Gemeinde übernimmt keinen Schadensersatz für abgestellte vereinseigene Sportgeräte und Gegenstände.

 

                                             § 7

 

Der Nutzer erklärt sich bereit, die nachstehenden Arbeiten eigenständig zu übernehmen:

- Reinigung der Kegelbahnanlage einschließlich der Fensterreinigung

- Reinigung der Umkleideräume, Sanitärräume nach den Wettkämpfen

- Durchführung von Kleinstreparaturen (ohne Materialeinsatz)

- Telefongebühren

Die Reinigung der Sanitäranlagen außerhalb des Wettkampfbetriebes erfolgt durch die  Gemeinde bzw. den Gemeindearbeiter, die diese Anlagen mitnutzen.

 

                                              § 8

 

Die Nutzungsvereinbarung  gilt für den in § 1 genannten Zeitraum.

Beide Vertragspartner haben das Recht, die Vereinbarung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen.

Der Vertrag verlängert sich  jeweils um eine weiteres Jahr, wenn nicht eine der Partner vom Kündigungsrecht  Gebrauch macht.

Die Gemeinde ist berechtigt das Nutzungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Verein seine vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, über das Vermögen des Vereins ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verein den Status der Gemeinnützigkeit verliert.

 

 

 Luckenau,

 

 

 

 

…………………………………..     ……………………………                                             

Stirbo         Zeppritz

Gemeinde Luckenau       Kegelsportfreunde 

                                                                                                        Luckenau e. V.