Vorlage - V/GLU/40/0006/09
|
|
Der Gemeinderat der Gemeinde Luckenau beschließt in seiner Sitzung am 30.09.2009 den neuen Nutzungsvertrag zur Sportstätte Kegelbahn zwischen der Gemeinde und den Kegelsportfreunden Luckenau e.V.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: 01.11.2003
aufzuhebende Beschlüsse: 01.11.2003
Begründung:
Die Sportstätte Kegelbahn wird vom Kegelsportverein Luckenau e.V. betrieben.
Die Kegelsportfreunde beteiligen sich an den anfallenden Betriebskosten der Gemeinde.
Anlage
Nutzungsvereinbarung
zwischen der Gemeinde Luckenau
vertreten durch die Bürgermeisterin
Frau Margit Stirbo
- im Folgenden Gemeinde genannt -
und dem Verein Kegelsportfreunde Luckenau e.V.
vertreten durch die Vorsitzende
Frau Renate Zeppritz
- im Folgenden Nutzer genannt -
Präambel
Die Gemeinde Luckenau ist Eigentümerin des Gebäudes in Luckenau Goethestraße 30, in dem sich u.a. die Kegelsportanlage befindet.
Auf der Grundlage der Sportstättensicherungsverordnung des Landes Sachsen Anhalt und der Gebührensatzung für die Benutzung der Kegelbahn stellt die Gemeinde die Kegelsportanlage sowie die Sanitär- und Umkleideräume dem Verein Kegelsportfreunde Luckenau e. V. zur kostenlosen Nutzung auf der Grundlage der nachfolgenden Vereinbarung zur Verfügung.
§1
Die Nutzung der Kegelbahnanlage einschließlich Sanitär –und Umkleideräumen erfolgt zum Zweck der Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in der Sportart Kegeln
Nutzungszeitraum : 1.10.2009 bis 31.12.2011
Nutzungszeiten : Mittwoch 15.00 – 21.00 Uhr sowie zu Wettkampfzeiten.
§ 2
Jede Änderung der Nutzungsart während der Dauer des Vertragsverhältnisses ist nur mit vorheriger Einwilligung der Gemeinde möglich.
Eine Untervermietung der Kegelbahnanlage durch den Nutzer ist nicht möglich.
§ 3
Dem Nutzer ist der Zustand der Räume aus eigener Anschauung bekannt. Er erkennt an, dass sich die Räume im ordnungsgemäßen Zustand befinden und dass sie für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch geeignet sind.
Der Nutzer hat die genutzten Räume bzw. das Inventar in einem ordnungsgemäßen und pfleglichen Zustand zu erhalten. Schäden, die durch den Nutzer entstehen, hat der Nutzer auf eigene Kosten in Absprache mit der Gemeinde zu beheben oder zu ersetzen.
§ 4
Der Nutzer erhält folgende Schlüssel für die Kegelbahn
Eingangstür – 1 Schlüssel
Kegelanlage – 1 Schlüssel
Der Nutzer ist für die Dauer der Nutzung für den ordnungsgemäßen Verschluss der Sportstätte Kegelbahn verantwortlich.
Bei Verlust der Schlüssel haftet der Nutzer für die hieraus entstehenden Schäden und Kosten.
Alle Schlüssel, auch die auf eigene Kosten des Nutzers gefertigten, sind nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ohne Kostenerstattung dem Eigentümer auszuhändigen.
§ 5
Der Nutzer übernimmt die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Trainings- und Wettkampfbetriebes.
Er verpflichtet sich, die überlassene Sportstätte schonend und pfleglich zu behandeln sowie für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Rahmen dieses Nutzungsvertrages zu sorgen.
§ 6
Die Gemeinde übernimmt keinen Schadensersatz für abgestellte vereinseigene Sportgeräte und Gegenstände.
§ 7
Der Nutzer erklärt sich bereit, die nachstehenden Arbeiten eigenständig zu übernehmen:
- Reinigung der Kegelbahnanlage einschließlich der Fensterreinigung
- Reinigung der Umkleideräume, Sanitärräume nach den Wettkämpfen
- Durchführung von Kleinstreparaturen (ohne Materialeinsatz)
- Telefongebühren
Die Reinigung der Sanitäranlagen außerhalb des Wettkampfbetriebes erfolgt durch die Gemeinde bzw. den Gemeindearbeiter, die diese Anlagen mitnutzen.
§ 8
Die Nutzungsvereinbarung gilt für den in § 1 genannten Zeitraum.
Beide Vertragspartner haben das Recht, die Vereinbarung mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weiteres Jahr, wenn nicht eine der Partner vom Kündigungsrecht Gebrauch macht.
Die Gemeinde ist berechtigt das Nutzungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Verein seine vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht erfüllt, über das Vermögen des Vereins ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verein den Status der Gemeinnützigkeit verliert.
Luckenau,
………………………………….. ……………………………
Stirbo Zeppritz
Gemeinde Luckenau Kegelsportfreunde
Luckenau e. V.