Vorlage - V/GLU/14/0017/09
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Gesetzliche Grundlage: § 176 GO LSA i.V. m. der Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
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Gesetzliche Grundlage: § 176 GO LSA i.V. m. der Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine