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Vorlage - V/GTH/65/0046/09  

Betreff: Bekanntgabe der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 01.67000.51000 - Straßenbeleuchtung - Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Theißen
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Vorberatung
18.12.2009 
Sitzung des Gemeinderates Theißen      

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                     § 62 Abs. 4 GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

Begründung:

 

Der Bürgermeister bewilligt auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 GO LSA die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.000,00 €.

 

In der Fabrikstraße macht sich die Reparatur der Straßenbeleuchtung dringend erforderlich. Da der Deckungsring ausgeschöpft ist, muss die Haushaltsstelle um 3.000,00 € erhöht werden. Aufgrund der Dringlichkeit muss eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister getroffen werden.