Vorlage - V/GTH/65/0046/09
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Gesetzliche Grundlage: § 62 Abs. 4 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Der Bürgermeister bewilligt auf der Grundlage des § 62 Abs. 4 GO LSA die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.000,00 €.
In der Fabrikstraße macht sich die Reparatur der Straßenbeleuchtung dringend erforderlich. Da der Deckungsring ausgeschöpft ist, muss die Haushaltsstelle um 3.000,00 € erhöht werden. Aufgrund der Dringlichkeit muss eine Eilentscheidung durch den Bürgermeister getroffen werden.