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Vorlage - V/GTH/20/0047/09  

Betreff: Antrag auf Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe zur Gewerbesteuerumlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Theißen
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Theißen Vorberatung
18.12.2009 
Sitzung des Gemeinderates Theißen      

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen

                                                                    (Gemeindefinanzreformgesetz – GemFinRefG) i. d. F. der

                                    Bekanntmachung vom 04.04.2001 (BGBl. I S. 482), zuletzt

geändert durch das Siebente Gesetz zur Änderung des

GemFinFefG`es vom 26.04.2006 (BGBl. I S. 1090), und

gemäßg § 6 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des

GemFinRefG`es i. d. F. der Bekanntmachung vom

19.10.1998 (GVBl. LSA S. 430), zuletzt geändert durch die

                                                            Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur

                                                            Durchführung des GemFinRefG`es vom 01.08.2006 (GVBl.

                                                            LSA S. 457)

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

Begründung:

 

Im Nachtragshaushalt 2009 wurde für die Gewerbesteuerumlage ein Ansatz von 49.300,00 Euro eingeplant. Das derzeitige Anordnungssoll beträgt bereits 63.849,00 Euro.

Der Bedarf ergibt sich auf der Grundlage, dass in 2009 für 2008 eine Restumlage von 25.302,00 Euro gezahlt werden musste.

Die im 3. Quartal errechnete Gewerbesteuerumlage wird in gleicher Höhe im 4. Quartal zu Grunde gelegt. Diese beträgt 4.031,00 Euro.

 

Es ergibt sich folgender zusätzlicher Bedarf:

 

Ansatz:

49.300,00 Euro

bisheriges Anordnungssoll:

63.849,00 Euro

noch bestehender Ausgabebedarf:

4.031,00 Euro

Gesamt:

18.580,00 Euro

 

Die Gewerbesteuerumlage wird nach einem festgesetzten Umlageschlüssel vom Land berechnet. Die Ausgabe ist unabweisbar, da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt.

 

Die Deckung erfolgt aus folgenden Haushaltsstellen

 

21100.67200

Gastschulbeiträge

500,00 Euro

21100.67210

Nachzahlung Gastschulbeiträge

18.000,00 Euro

90000.84500

Verzinsung von Steuererstattungen

100,00 Euro