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Vorlage - V/STR/BM/0162/09  

Betreff: Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: Fachbereich Recht und Ordnungswesen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.01.2010 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
21.01.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
28.01.2010 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/BM/0162/09)

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2010 die Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Zeitz.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            §§ 91 und 94 Abs. 1 Pkt. 1 SOG LSA             

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/32/0891/07

                                                                      Gemeinschaftsausschuss 13.09.2007

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            IV/STR/32/0891/07

 

 

Begründung:

 

Mit dem Wirksamwerden der Gebietsänderungsverträge mit den Gemeinden Theißen und Luckenau muss die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Zeitz neu beschlossen werden.

 

Inhaltliche Änderungen der Regelungen wurden nicht vorgenommen.