Vorlage - V/STR/BM/0162/09
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Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 28.01.2010 die Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: §§ 91 und 94 Abs. 1 Pkt. 1 SOG LSA
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/32/0891/07
Gemeinschaftsausschuss 13.09.2007
aufzuhebende Beschlüsse: IV/STR/32/0891/07
Begründung:
Mit dem Wirksamwerden der Gebietsänderungsverträge mit den Gemeinden Theißen und Luckenau muss die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung für die Stadt Zeitz neu beschlossen werden.
Inhaltliche Änderungen der Regelungen wurden nicht vorgenommen.