Vorlage - V/STR/14/0177/10
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Gesetzliche Grundlage: § 176 GO LSA
i.V.m. der Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
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Gesetzliche Grundlage: § 176 GO LSA
i.V.m. der Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Zeitz
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung: